Brauche guten Ratschlag für eine eigenbedarfskündigung?

8 Antworten

Nur weil deine beiden Kleinen sich im Garten frei entfalten sollen, ist kein hinreichender Grund für eine Eigenbedarfskündigung. Diese bezöge sich ja auf die Wohnung und nicht den Garten. Dessen Nutzung, insofern mietvertraglich nicht ausrücklich dem Mieter zugeordnet, könntest du ihm ja entziehen um den Kindern Freiraum zu schaffen.

Also: Ich sehe dein Vorhaben auf äußerst wackligen Füßen. Mit Hilfe des Mietervereins wird der Mieter in einem Rechtsstreit obsiegen und du hast jede Menge Kosten alleine zu tragen.


Hesado 
Beitragsersteller
 09.02.2021, 12:20

Wie hoch wären die Kosten?

albatros  09.02.2021, 18:33
@Hesado

Das sind die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten. Wenn du verlierst, zahlst du auch den Anwalt der anderen Partei. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Der kann hier schon einige tausend EURO betragen. Wenn ich mich nicht irre, das 12fache der Jahresnettomiete. Die Gebührentabelle findest du in der BRAGO im Internet (Google).

Deine Argumentationen die für eine Kündigung sprechen, stehen auf schwachen Beinen.

Gesundheitlich ist mir bei Ihm nix gravierendes bekannt.

Das muss nicht heißen, dass es keine gesundheitlichen Einschränkungen gibt.

Er lebt seit 28 Jahren in der Wohnung, ist jedoch nicht mit der Gegend verwurzelt

Natürlich ist man nach 28 Jahren mit der Gegend und dem sozialen Umfeld verwurzelt

Zudem ist eine erdgeschoss Wohnung viel sicherer für meine Kinder.

Für einen alten Menschen auch, denn es entfällt das Treppensteigen und die Fluchtmöglichkeiten sind besser

Wenn dein Mieter schon sagt, dass er im Mieterverein ist, und weiß, dass du ihn nicht so leicht aus der Wohnung kriegen kannst, solltest du dich erstmal mit einem Anwalt für Mietrecht beraten. Andere User hier, haben dir auch schon Links eingestellt wo du nachlesen kannst, welche Möglichkeiten du hast.

auch dieser Person kann gekündigt werden; du hast eine eigene Wohnung und willst Diese haben; aus deinen Gründen? dann tauscht einfach die Wohnung; geht schneller. Er muss einverstanden sein ;) lege ihm deine Gründe vor

wenn die Kündigung durchgeht - hat du eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten, da es ein Altvertrag ist.


Hesado 
Beitragsersteller
 09.02.2021, 08:06

Die Wohnung würde er nicht haben wollen, ist im 2 Og. Jedoch würde ich ihm helfen bei der Suche einer neuen Wohnung

Wenn er es drauf anlegt, wird das vor Gericht gehen und die werden entscheiden, welches Anliegen schwerer liegt. Einem Mann in dem Alter könnte ggf. ein Umzug nicht mehr zugemutet werden können.


Hesado 
Beitragsersteller
 09.02.2021, 07:56

Er ist noch topfit und ich würde ihm mit allem helfen. Ich denke das meine Interessen schwerer liegen als seine...

Wiese48  09.02.2021, 07:57
@Hesado

Wie gesagt, das würde im Zweifel ein Gericht entscheiden, wenn er sich dazu entscheidet, das auf diesem Wege durchzusetzen.