Mieter kündigen - Eigenbedarf!?


23.04.2020, 09:54

Meine Eigentumswohnung ist bereits an einen anderen Mieter vermietet.

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
da diese in der Stadt ist und ich in dem "Dorf" wo ich lebe bleiben möchte

Du moechtest dein soziales Umfeld also nicht verlassen. Das sollte als Begruendung fuer den Eigenbedarf wohl ausreichen.

Die Menge Ihrer Immobilien schützt keinen Mieter vor einer berechtigten Eigenbedarfskündigung.

Sie möchten da wohnen, folglich ist ein Grund gegeben.

Frage den Mieter ob er damit einverstanden wäre in deine Eigentumswohnung zu ziehen da die Wohnung bei deiner Oma kürzeren Weg zur Schule/Arbeit bieten würde

Wenn er dann in deiner Eigentumswohnung fast gleichen Mietpreis hat und du dich ggf an Umzugskosten beteiligst, könne er darauf ein gehen


Oleg178 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 09:55

Meine Eigentumswohnung ist bereits vermietet an einen anderen Mieter. Daher wäre das nicht möglich.

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Wie so oft, kommt es auch hier darauf an.

Ich fürchte, wir werden da gar nicht kündigen können, wenn denn die Whg. dem wir gar nicht gehört.

Zieht Großmutter das also durch, gilt es die verlängerte Kündigungsfrist zu beachten.

Sie sollte vor der Kündigung auch in die derzeitigen mietvertraglichen Vereinbarungen schauen, vor allem was die Laufzeit angeht. Da gibt es ja die tollsten Vereinbarungen.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Oleg178 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 11:11

Sorry aber was willst du mit deinem ersten Satz "Ich fürchte, wir werden da gar nicht kündigen können, wenn denn die Whg. dem wir gar nicht gehört" sagen? Verstehe ihn leider nicht.

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da werden jetzt strenge Maßstäbe angesetzt. Das ist eigentlich ein Mißbrauch des Eigenbedarfs

Der Mieter könnte dann Entschädigung verlangen

https://www.mietrecht.com/vorgetaeuschter-eigenbedarf/


bwhoch2  23.04.2020, 10:21
Das ist eigentlich ein Mißbrauch des Eigenbedarfs

Nein, ist es nicht. Wenn die Wohnung am gleichen Ort wäre und nur drei Straßen weiter, könnte man in der Tat davon reden. Ob das dann tatsächlich so wäre, würde dann auch erst einmal ein Gericht entscheiden müssen. Um das also auf diese Weise zu beurteilen, fehlen noch ein paar Informationen.

Angenommen, die Eigentumswohnung ist in der nächsten Großstadt, die ca. 50 Kilometer entfernt liegt und man selbst ist auf dem Dorf aufgewachsen, also ein typisches Landei mit allen sozialen Verflechtungen, die man nicht aufgeben will. Und weiter angenommen, der Arbeitsplatz liegt viel näher oder sogar in dem Dorf, in dem man wohnt, dann wäre es absolut widersinnig, den Mieter der ETW zu kündigen, wenn es innerhalb der Familie eine Wohnung gibt, die man nur beziehen müsste. In diesem Fall könnte man absolut nicht von einem Missbrauch des Kündigungsrechts auf Eigenbedarf sprechen.

Was sich der FS aber natürlich überlegen könnte, ist folgendes: Will man unbedingt in eine Mieter-Vermieter-Beziehung mit der eigenen Oma? Ist die Oma mit dem bisherigen Mieter zufrieden und freut sich über die womöglich höheren Mieteinnahmen, als die vielleicht vergünstigte Miete, die sie vom Enkel erhalten würde?

Ist es fair, einen Mieter zu kündigen, der erst vor etwas mehr als einem Jahr eingezogen ist und dem die Oma vielleicht noch erklärt hat, dass er keine Eigenbedarfskündigung zu fürchten hat? Ist Mieter/in aber Stinkstiefel/in, wäre es eine gute Möglichkeit, diese Person oder Mietpartei loszuwerden.

Enkel könnte sich auch fragen, ob es am Dorf nicht eine andere freie Mietwohnung gibt, in die er einziehen könnte.

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DerCaveman  23.04.2020, 10:14

Der Enkel fuehlt sich mit seinem Heimatort besonders verbunden und moechte daher auch dort wohnen. Er wird es dann auch tun. Wo bitte siehst du da einen vorgetaeuschten Eigenbedarf?

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