Ich lebe als Untermieter in einer 2er WG. Meine WG-Partnerin hat mich zum 31.01.2016 gekündigt wegen Eigenbedarf. Der Mietvertrag ist zwischen mir uns sie unterzeichnet worden. Den Eigenbedarf rechtfertigt sie damit, dass sie mir ihrem Partner einen Hausstand führen möchte. Sie sind weder verlobt oder verheiratet, beide in der Ausbildung. Da sie noch in der Ausbildung ist und relativ sehr jung ist, gehe ich auch nicht davon aus, dass die Wohnung ihr gehört, sondern den Eltern, ist sie als Hauptmieter allerdings dennoch in der Position eine Kündigung auszusprechen? Ich bin seit dem 01.02.2015 eingezogen und muss nun nach einem knappen 1 Jahr bereits aus der Wohnung raus. Ist dies ein eindeutig zulässiger Fall oder grenzwärtig?
Darf man ein WG-Zimmer wegen Eigenbedarf kündigen?
Kündigung,
Miete,
Mietrecht,
Eigenbedarf,
Vertrag,
kündigen,
Kündigungsfrist,
WG,
WG-Zimmer
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.