Wir bewohnen eine Wohnung eines kleinen Zweifamilienhauses, die andere Wohnung steht leer. Nun wurde das Haus verkauft und der neue Eigentümer hat auf beide Wohnungen Eigenbedarf angemeldet. Eigentlich wollten wir nächstes Jahr selbst ein Haus bauen (ca gleich groß wie das jetzige Zweifamilienhaus). Aber da mein Mann nur am Wochenende zuhause ist, ist es für mich allein mit Baby anstrengend für den Übergang schnell noch eine Wohnung zu finden und nebenbei am Bau vorbei zu schauen. Nun stellen sich uns zwei Fragen: Hätten wir als Mieter nicht Anspruch auf ein Vorkaufsrecht gehabt? Haben gelesen, dass beim Verkauf einer Eigentumswohnung 3 Jahre Sperrfrist für die Kündigung auf Eigenbedarf ist, trifft das bei uns vielleicht auch zu?