Kündigung wegen Eigenbedarf?

3 Antworten

Klar, genau für einen solchen Fall ist die Eigenbedarfskündigung möglich!

Der einzige Punkt ist die Frage ob der "Wohnungswunsch" der Tochter schon vor zwei Jahren absehbar war......aber nur wenn der Mieter beabsichtigt sich zu wehren.