Guten tag an Allem! Ich bin einen anstaendige Kuenstlerin gewesen. Ich hab sogar 2 suesse Kinder. Aber seit letzten Jahr bin ich Privatinsolvent gemeldet. Leider hab ich mein ex-Mann geholfen einen geschaeft zu kaufen, der dann pleite gegangen ist. Er ist dann gestorben, und ich erbte die schulden. Jetzt hab ich einen extrem grosses problem: der Eigentuemer meines Wohnungs kuendigte uns (oder versucht zumindest) aufgrund von Eigenbedarf. Ich bezahle der Miete immer am ersten, aber einem Mietschuldenfreiheit reicht nicht aus einen neuen Wohnung zu kriegen, da mein Schufa so schlecht ist. Meine frage ist: wird drohender Obdachlosigkeit einen grund um den Wohnung zu behalten? Ich habe heute bei der Gebewo halt erfahren das Ihr Bezirk verpflichtet ist Ihn einen Wohnung anzubieten wenn man keine hat. Waere das also einen grund das wir NICHT aus unsere jetztiger wohnung rausfliegen? Ich bin sehr gespannt auf ihre antworten! Lg aus Berlin