Rechnung Videothek über 1400€ für angeblich nicht zurück gebrachten Film vor 1 1/2 Jahren!?

Hi , Ich hab da mal eine Frage bezüglich einer Rechnung von der Videothek in der ich gelegentlich Filme ausleihe. Und zwar habe ich heute, von dieser Videothek eine Schreiben / Rechnung erhalten, ich hätte den am 05.02.2012 um 18:34 Uhr ausgeliehenen Film nie zurück gebracht und es sind Verleihgebühren in Höhe von 1409,20 € aufgelaufen. Den Film den sie im schreiben aufführen habe ich auch ausgeliehen, bin mir aber zu 1000% ig sicher das ich ihn am nächsten Tag zurück gegeben habe. ( habe seit dem mir nichts mehr ausgeliehen gehabt) Das ist das erste Schreiben wo ich erhalte, vorher kamen nie irgendwelche Erinnerungen. Des weiteren steht im Schreiben das ich es bis zum 07.08.13 auf das Konto der Videothek überweisen soll , da sonst ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.

Ich habe so Panik ich hatte mit sowas nochn nie zu tun und weiss nicht wie ich mich jetzt verhalten soll? Hab versucht die Nummer anzurufen die dabei steht, aber dort nimmt niemand ab.

Dann steht da noch ein Satz mit dem ich leider nichts anfangen kann: "Wir bieten Ihnen einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an den Vorgang und somit auch Ihre Mitgliedschaft gegen eine Zahlung von 400,-€ zu löschen." Kann mir jemand sagen was damit gemeint ist ? Das Schreiben ist nicht unterschrieben und sieht eher aus wie eine Kopie da das Logo der Videothek schwarz-weiss ist und nicht farbig wie man es kennt.

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen ! Vielleicht hat jemand von euch ja auch schonmal so ein schreiben erhalten ? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten !

Liebe Grüsse Butterfee

Miete, Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, Mietvertrag, BGB, Videothek, Verzug
Teil- oder Vollwiderspruch gegen Mahnbescheid?

Hallo!

Ich erhielt einen Mahnbescheid, dem eine ursprüngliche Forderung von 12/2010 zugrundeliegt.

Die prozessbevollmächtigte Kanzlei Wehnert&Kollegen ist bekannt für das Eintreiben von Forderungen, die kurz vor der Verjährung stehen, wie ich gegoogelt habe. Und von der einfordernden Firma FKH Gbr hatte ich bislang nie gehört oder ein Schreiben erhalten.

Es sieht so aus, als habe ich mal eine Hundefutterrechnung nicht bezahlt. Anscheinend wurde diese Forderung 2011 an die UGV weitergegeben, wo ich angeblich nur einen Teil der Forderung beglichen habe. Irgendwann dieses Jahr bekam ich wieder eine Zahlungsaufforderung der UGV. Da ich nichts mehr mit der Forderung anfangen konnte, bat ich um Informationen und vorsorglich, mit Verweis auf meine Zahlungsunfähigkeit, um eine Ratenzahlung. Eine Antwort bekam ich von der UGV nie.

Stattdessen kam jetzt der Mahnbescheid, nachdem die UGV wohl die Forderung (warum auch immer) an die FKH abgetreten hat und diese einen Mahnbescheid beantragte.

Im Mahnbescheid sind in den Nebenkosten neben der Inkassogebühr und vorgerichtlichen Anwaltstätigkeiten (die Kanzlei hat mich nie angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert!) Kontoführungsgebühren aufgelistet. Überall lese ich, dass diese dem Schuldner nicht zugelastet werden dürfen.

Also bin ich versucht, Teileinspruch einzulegen gegen diese Kontoführungsgebühren. Ebenfalls recherchiert habe ich allerdings auch, dass ein Voll-Widerspruch erfolgversprechend sein kann, da diese Mauschel-Kanzleien es selten auf Verfahren und Feststellung der Rechtsgültigkeit ankommen lassen.

Waren meine Recherchen bezüglich der Nebenkosten korrekt? Dürfen noch andere Kosten mir nicht auferlegt werden? Und was ratet Ihr mir - Teil- oder Voll-Widerspruch?

Viele Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, BGB, Inkasso, Jura, Mahnung, Widerspruch, ZPO
Rechtsbetreuer - Freiheitsberaubung

Guten Tag an alle, was ich hier grob schildere ist real passiert und ein Teil davon betrifft mich immer noch,also zur Zeit.Ich bekamm mit meiner Einverständniss Herbst 2010 einen Betreuer gestellt den ich auch haben wollte,weil ich durch eine schwere Trennung fast ein Jahr zwischen Trauer wegtrinken und Entgiftungen pendelte.Nach einer "zwangsentgiftung" für 8 Wochen,die mir musste ich schon wärend der Zeit feststellen sehr gut tat ging ich um den Ort zu wechseln in ein Betreutes Wohnen.Dort in einem völlig offenem wohnbereich Lebend lernte ich über das Internet eine Frau kennen zu der ich nach mittlerweile 3 1/2 monaten dort,zu Ihr zog. Ein Betreuerwechsel stand an.Anna Antonia Pangerl aus Nürtingen wurde mir vom Notariat zugestellt,ich wohnte mit meiner Frau in Wolfschlugen.Alles war klar und gut struckturiert.Leider ging es nicht lange gut.Unklugerweise aber bewusst und logisch überdacht trank ich um in ein Krankenhaus zu kommen,wo ich konntakt Aufnemen wollte zu Sozialarbeitern um mir eine eigene Wohnung zu suchen. Nach einigem hin und her entschied man sich,auch in meinem Einverständnis das ich nach Stuttgart gebracht werde vom Sozialdienst des KH. Christoph-Ulrich-Hahn Haus,Himmelsleiterstrasse wieder,offenes Betreutes Wohnen. Meine bis dahin immernoch Betreuerin Anna Antonia Pangerl besuchte mich dort und meinte bei unserem dritten zusammenkommen das es keinen sinn gäbe Ihrerseitz das Betreuungsverhältniss weiter zu führen und wollte dies sehr bald beenden. Im vorfeld mir schon einmal geundheitsaspekte und finanzen mir überlassen. Zu meinem bedauern stellte ich fest das Fr.Pangerl sehr labil und offensichtlich vereinsamt war.Was mich betrifft lernte ich wieder eine Frau kennen und das gleiche Unglück begann von neuem.Bin hingezogen,getrennt und im Bürgerhospital in Stuttgart gelandet mit nicht wenig Alkohol-promille zur Entgiftung.Man fragte mich,weil ich mir natürlich auch schwer tat zu erklähren wie verworren meine Situation ist,ob ich nicht lieber erstmal freiwillig in die Psychiatrische Aufnamestation wechseln möchte,das ich bejate im glauben dort mehr ruhe zu finden und möglicherweise soziale Ansprechpartner.Meiner Betreuerin Fr.Pangerl behagte mein Verhalten garnicht was ich bei Ihr auch schon auf sehr private art feststellen musste und sie alsplötzlich einen ein jährigen beschluss erwirkt hat der mich dor festhilt. Kurz und knapp.Es stellte sich heraus das meine Betreuerin selbst ein psychisch-soziales Problem hatte das sie mit Drogen...ob Alkohol oder anderes ist mir nicht bekannt,verdrängte und war nicht mehr aufzufinden. Stationsarzt,Oberarzt,Sozialdienst und Cheffarzt waren durch den Beschluss und des nicht auffindens dieser Frau die Hände gebunden und durften mich nicht gehen lassen.Verzweiflung Allerseitz war an der Tagesordnung die derselben 94 waren.Das Oberlandesgericht stuttgart erlies einen Beschluss mich dort sofort als Frei zu entlassen was auch geschah.Von Fr.Pangerl nichts mehr gehört.Wie kann ich dahingehend vorgehen

Schadensersatz, Recht, Betreuung, BGB, Grundrechte, Schmerzensgeld, Strafe, Beschluss, Freiheitsberaubung
Rückgaberecht einer mangelhaften Jacke (Kaufrecht)

Hallo,

ich habe eine kleine Frage zum Kaufrecht!

Meine Freundin hat sich vor 8 Tagen bei einer seit ein paar Jahren sehr angesagten Mode-Kette aus Spanien eine Daunen-Jacke für 130€ gekauft. Nach allerdings nur einem Tag tragen (!), fing diese Daunenjacke bereits an, aus allen Nähten ihre Federn zu verlieren. Da war dann natürlich sofort klar, dass die Jacke wegen ihres Mangels zurückgebracht werden muss. Gesagt, getan. Doch bei der Rückgabe verweigerte die Verkäuferin dann eine Geld-Auszahlung und bot nur nach einigem Gemeckere an, meiner Freundin einen Gutschein auszustellen, von dem sie sich dann andere Klamotten kaufe kann. Meine Freundin hatte der Verkäuferin noch gesagt, dass sie die gleiche Jacke nochmal nehmen würde sofern diese OK wäre - die Jacke gab es aber nicht mehr.

Übrigens hätte meine Freundin laut der Verkäuferin beim Kauf ja wissen müssen, dass eine Daunenjacke ihre Federn verliert (Highlight-Spruch). Das wusste sie auch - nur dass die Jacke in solch einem Übermaß Federn verliert, konnte sie nicht ahnen. Auf jeden Fall wollte meine Freundin nicht den Wert-Gutschein, da es in dem Geschäft keine weiteren Klamotten gab, die ihr gefielen...

Nun die Frage:

Das Geschäft muss meiner Freundin doch Ersatz leisten, und zwar in Geld-Form wenn es so gewünscht ist?! Es handelt sich zwar nicht um ein Fernabsatzgeschäft mit 14-tägigem Rückgaberecht, aber dafür um einen eindeutigen Mangel für den eine Rückgabe gerechtfertigt ist!

Es wäre schön, wenn ihr mir noch die passenden Paragrapgen aus dem BGB nennen könntet (vorausgesetzt ihr seid euch sicher), denn dann werde ich mir die mal genauer anschauen und ein weiteres Mal in das Geschäft gehen.

Freue mich über zahlreiche Antworten!

Kleidung, Recht, Kaufrecht, Jacke, Gesetz, BGB, Mangel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch
400 Euro Pizzalieferant -> Versicherung, privaten PKW dienstl. nutzen

Zur Beschreibung

  • Ich möchte als Fahrer einer Pizzeria auf 400€ Basis anfangen.

Problematik:

  1. Der Wagen ist auf meine Mutter versichert
  2. Was ist bei einem Unfall während der Arbeit
  3. Rechnet sich das überhaupt?

  • Zur Story

Ich wollte den privaten Wagen meiner Mutter nutzen, nur stellt sich die Frage ob ich im Falle eines Unfalls versichert bin und ob die Versicherung bzw. der Arbeitgeber bei einem Unfall den Schaden zahlt. Zudem ist lediglich meine Mutter ist über den Wagen versichert, muss ich eine zusätzliche Versicherung abschließen / der Versicherung mitteilen ob ich mit dem Wagen fahre? Meine Mutter sagt mir ich müsse 30€ / Monat für die Versicherung extra berappen und mein Vater erzählt mir dass ich bei 5,5 Liter/100km mit 11,0 Litern/100km rechnen soll, wegen Abschreibungen und Ölwechsel & Co., soll man so hoch rechnen?

Doch ich weiß genau, die beiden wollen mir das nur ausreden und mein Vater erzählt mir auch, dass ich im Fall eines Unfalls nicht erwarten soll vom AG geld zu bekommen, ich soll den AG nach einer Versicherung fragen für Angestellte mit PKW fragen und ich müsse das Auto bei meiner Versicherung extra melden dass ich es dienstlich/für die arbeit nutze und wiederum einen Aufschlag nutze.. Ich glaub ihm das alles nicht, weil er immer Fakten erzählt die viel Quark enthalten und den Rechthaber spielt. Selbst wenn man mit Gesetztestexten um sich schmeißt, lenkt er ab.


Was muss ich alles beachten wenn ich dort arbeiten möchte: Folgende Vorraussetzungen:

  • Fahrzeug ist auf Mutter versichert

  • Ich bin derzeit nicht mitversichert / weder bei der Vers. angemeldet.

    • Ich bin 18 Jahre alt und besitze seit Januar den Führerschein
  • Fahrzeug ist auf Mutter angemeldet

  • Ich nutze es als Dienstwagen für die Pizzeria (die haben keinen Firmenwagen)

  • Ich arbeite auf 400€ Basis

  • Meine Beschäftigung wird aus schultechnischen Gründen nur max. 3 Monate dauern


Alle Fragen nochmals zusammengefasst (unter obigen Voraussetzungen):

  1. Bin ich im Falle eines Unfalls ohne zusätzliche Angaben versichert?

  2. Wer zahlt im Falle eines Unfalls ?

  3. Ist eine Zahlung des AG im Falle eines Unfalls zu erwarten?

  4. Kann man bei 5,5Liter/100km mit 11 Litern rechnen (Abschreibung & Co) oder ist das zu viel?

  5. Was muss man der Versicherung alles angeben wenn ich das eigtl. privat genutzte Fahrzeug für einen 400€ Basis Lieferservice nutze?

Lieben Gruß

Mikey

P.S. Wenn ihr noch ein paar richterliche Urteile bzw. Gesetzestexte im Hinterkopf habt, würd es mich sehr freuen wenn ihr mir ein paar nennen könnt. Ich dreh sonst bei der Diskussion mit meinem Vater durch. ;)

Beruf, Job, Versicherung, Minijob, Arbeitsrecht, Benzin, BGB, Firma, 400 Euro
Zeit bis zur Zahlung nach erhalt einer Rechnung

Hallo,

ich musste vor einiger Zeit die Dienstleistung eines Gas- Wasserinstallateurs in Anspruch nehmen und für diese Arbeit haben wir heute die Rechnung erhalten. Da es um eine Reparatur an der Wohnung ging, möchte ich diese Rechnung an den Vermieter weiterleiten, damit der diese für uns begleichen kann (500€).

Auf der Rechnung steht "Zahlung sofort nach Rechnungserhalt"

Aber ich bin mir sicher, dass es gesetzliche Fristen gibt, die ich einhalten darf.

Bezahlen könnte ich ihn zwar, aber ich will erst versuchen dem Vermieter die Kosten aufzutragen. Dafür benötige ich ein wenig Zeit, denn die Rechnung samt anschreiben will ich per Post mit der Bitte sich bis zum Xten schriftlich zurück zumelden erstmal an den Vermieter schicken, wenn der sich weigert erstmal als Auftraggeber die Rechnung selbst zahlen und dann ggf. die Sache an einen Anwalt weiterleiten.

Ich habe vom §286 BGB gelesen und bin über rechereche auch auf die "Modernisierung des Schuldrechts" vom Jan 2002 aufmerksam geworden, aber ich kann die Gesetzestexte nicht verstehen. Das ist alles so interpretationswürdig und unverständlich, dass ich da bitte einmal Hilfe brauche von jemanden, der sich mit sowas auskennt.

Bei gutefrage.net gibt es solche Fragen schon, aber in anderen Zusammenhängen. So zum Beispiel behauptet der eine "7 Tage haste Zeit", der andere "8 Tage sind kein Thema" so auch 2 Wochen oder 30 Tage.

Was ist denn jetzt in meinem Fall richtig?

Rechnung, Recht, Anwalt, Gesetz, BGB, Bürgerliches Gesetzbuch
Krankenversicherung bei Meisterlehrgang?

Hallo zusammen,

ich habe im letzten jahr den Meister gemacht (vom 15.05.2011 - 15.01.2012) habe kein Meister-Bafög bekommen, da ich schonmal den staatlich gepr. Techniker versucht habe, diesen aber nicht bestand. Ich hab mir den Meister selber finanziert, in Vollzeit. Mein Erspartes, ging für die laufenden Kosten der Weiterbildung, sowie für meinen Lebensunterhalt drauf. Ich hatte keine offiziellen Einkünfte. Habe also dementsprechend nichts verdient!! Seid dem 01.02.2012. bin ich bei einer Firma angestellt. Die Krankenversicherung möchte nun heute (14.03.2012) wissen, wo ich im Zeitraum des Meisterlehrgangs versichert war. Ich weiß, das ich mich aus finanziellen Gründen nicht selbst versichert habe. Es war mir einfach zu teuer, und ich musste halt sparen, da ich nicht so viel zur Verfügung hatte. Mir war schon bewusst, das ich bei einem Unfall oder auf dem Weg zur Meisterschule jeden Teil hätte selber bezahlen müssen. Ist mir aber nicht passiert, ich hatte nichts dergleichen und musste auch für niemanden etwas zahlen. Ich weiß es war leichtsinnig, aber es war und ist halt so gewesen!!

Also im Moment bin ich ja wieder versichert.

Muss ich nun evtl. die Beiträge nachzahlen, obwohl ich nicht krank war und auch nicht bei einem Arzt oder sonstiges war?

Was soll ich der Krankenversicherung sagen, wo ich zu dem Zeitraum versichert war? Soll ich sagen nirgends? Weil ich kein Geld dafür hatte?

Also ich weiß jetzt gerade echt nicht mehr weiter...

Wäre über jede erdenkliche Hilfe froh, so lange sie sich auf meine Frage bezieht und mir nicht irgend etwas von Leichtsinnig oder der gleichen vorwirft.

Sage jetzt schon mal besten Dank, und freue mich auf eure Inhalte, hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Gruß Fork

Sozialrecht, Arbeitsrecht, Krankenversicherung, BGB
Eltern informieren trotz Volljährigkeit?

Hallo Leute, ich habe eine rechtliche Frage und eigentlich geht es mir ums Prinzip. Ich geh im Saarland auf ein Gymnasium (Oberstufe) und bin eigentlich ein durschnittlicher Schüler. Jetzt habe ich im 2. Halbjahr die erste rote Note für die gesamte Oberstufe geschrieben. Mein Lehrer möchte nun die Unterschrift von meinen Eltern ansonsten ruft er diese an.

Im Prinzip interessiert es mich nicht, da ich mit meinen Eltern auskomme, allerdings geht es mir hier ein wenig ums Prinzip. Normalerweise darf ich (auch lt. Schulordnung) die Arbeiten unterschreiben und mich selbst entschuldigen, etc. In diesem Fall akzeptiert er es aber nicht.

Auf der einen besteht ja seitens der Schule eine Erziehungsauftrag sowie eine Benachrichtigungspflicht für meine Eltern.

Auf der anderen Seite bin ich lt. BGB volljährig und somit sind meine Eltern ja eigentlich vom Erziehungsauftrag freigestellt. Ich meine wenn ich mein Auto gegen die Wand fahre oder mich blitzen lasse, hafte ich auch dafür selbst. Desweiteren finde ich dass die Benachrichtigung der Eltern (gerade in diesem Fall) eindeutig gegen den Datenschutz sowie die Informationelle Selbstbestimmung verstößt. Theoretisch müsste ich ja nichtmals mehr bei meinen Eltern wohnen, sondern könnte z.B. in einer abgetrennten Wohnung im Obergeschoss des Hauses o.ä. leben. Ich finde es ehrlich gesagt auch nicht gerade fair. Entweder sagt man, solange die Schule besucht wird, haben die Eltern für ihre Kinder sorge zu leisten oder man sagt sie sind volljährig und selbstbestimment, aber nicht sowas halbes von wegen wenn ich als Lehrer Lust habe akzeptiere ich die Unterschrift und wenns mir nicht passt, akzeptiere ich sie nicht. Ich meine wenn ich arbeite, schickt mein Arbeitgeber ja auch nicht meine Lohnabrechnung zu meinen Eltern.

Ich verstehe halt nicht, wodurch sie das rechtfertigen wollen, laut geltendem deutschen Recht bin ich für mich selbst und alle meine Taten verantwortlich und ich finde wer es bis zu seinem 18. Lebensjahr nicht gelernt hat, wird es durch seine Eltern auch nicht mehr lernen.

Jedenfalls finde ich diesen Fall nicht ganz unproblematisch von der rechtlichen Grundlage her. Wie gesagt, es geht mir mehr um das Prinzip, wie jetzt wirklich in dem Fall mich mit meinem Lehrer zu streiten, soll er doch meine Eltern informieren, aber ich mags nicht besonders, wenn irgendwelche Leute Macht ausüben möchten und dies mit der Begründung "Ich darf das". Selbst wenn es im Schulgesetzt oder der Hausordnung verankert wäre, würde es immer noch im Konflikt mit den Datenschutzbestimmungen stehen und somit wäre dies ja dann nicht gesetzeskonform.

Schule, BGB, volljährig
GbR mit Ehefrau gründen

Hi

Meine Frau und ich hatten bis Ende 2009 jeder ein Gewerbe angemeldet. Ich als Medienunternehmen und sie als Fotografin und DJ. 2010 haben wir die Gewerbe zusammengelegt, meine Frau meldete ihr Gewerbe ab und ich nahm die Fotografie in mein Gewerbe auf.

Jetzt erklärte uns unser Steuerberater, es wäre besser das ganze nachträglich in eine GbR umzuwandeln. Da dieser aber anscheinend ein gutes Geschäft mit dem Gesellschaftsvertrag machen möchte, würden wir uns ganz gerne vorher weitreichend erkundigen um die horrenden Beratungskosten zu sparen.

Ziel ist es weniger Stunden bei einer Beratung zu sitzen und evtl. schon einen kompletten Gesellschaftsvertrag vorzulegen.

Uns kommt es dabei darauf an, dass meine Frau ohne einen einzelnen Gewerbeschein fotografieren darf, bzw. als DJ in den Clubs auflegen darf. Ich möchte sie dabei auch nicht anstellen, weil sie bereits in ihrem eigentlichen Beruf als Orthoptistin auf drei Steuerkarten und eine 400 Euro-Stelle arbeitet.

Idealerweise müssten wir also beide als Inhaber der Firma gelten und unsere Gewinne bzw. Verluste ohne Trennung der selben in unsere gemeinsam veranlagte Steuererklärung einfließen lassen.

Das Thema Haftung ist zwar wichtig, aber schon vollständig erklärt worden. Also benötigen wir darauf keinerlei Hinweise.

Da es einen rechtlichen Unterschied gibt, zwischen einer normalen GbR und einer GbR unter Angehörigen, wäre es mir wichtig diesen genau zu klären.

Die meisten Seiten bei der Googlesuche drückten sich dabei mehr als schwammig aus.

Eine Seite zum Thema Ehegatten GbR beschränkte sich komplett nur auf landwirtschaftliche Familienbetriebe. Andere auf Gemeinschaftspraxen.

Uns interessiert also folgendes:

Infos, Infoseiten, Infomaterial, Musterverträge, oder ähnliches, die genau dieses Thema behandeln. Wenn jemand einen vergleichbaren Fall kennt, und Infos für uns hat, würde uns das sehr freuen. Sollte jemand anderweitige Tipps für die oben erwähnten Infos, Infoseiten, etc. haben würde uns das auch schon sehr weiterhelfen.

Vergleichbare Konstellationen sind zwei Eheleute, die die gleiche Dienstleistung (Fotografie, DJ, Kurierdienst, Gartenarbeit, Gebäudepflege oder ähnliches) anbieten.

Vielleicht hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall selber erlebt oder betreibt auf ähnlichem Gebiet eine GbR mit seinem Ehepartner und kann uns Tipps geben.

Schonmal Danke im Voraus.

PS:

GmbH, Ltd. usw. kommen aus diversen Gründen nicht in Frage. Die Haftung ist, wie bereits erwähnt, nicht das Thema dieses Threads.

Steuern, Recht, BGB, Ehe, GbR, Gesellschaft, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen
Privatverkauf - kaufvertrag - Kein Geld erhalten / Was nun?!

Hallo an Euch, es geht um folgendes: Habe am 9.9.11 Einen PC durch privatverkauf mit privatem Kaufvertrag verkauft. Hier der Vertragsinhalt : § 1 Vertragsgegenstand Folgende Hardware und Software wird veräußert: Computer :

-AMD Athlon 64 x2 Dual Core Processor 3800+ usw.

§ 2 Gewährleistung Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software. Sofern dem Verkäufer jedoch Gewährleistungsansprüche gegen den ursprünglichen Händler oder Hersteller der Hard- und Software zustehen sollten, tritt er diese bei Übergabe und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ab, welcher die Abtretung annimmt. Der Verkäufer Garantiert die funktionstüchtigkeit der in § 1 veräusserten Ware.

§ 3 Rechte Der Verkäufer sichert ausdrücklich zu, daß er der alleinige Eigentümer der Hard- und Software ist und keine Eigentumsvorbehaltsrechte Dritter hieran bestehen.

Der Verkäufer versichert, die Berechtigung zu haben, die Nutzungsrechte an der in § 1 bezeichneten Software auf den Käufer übertragen zu dürfen. Er versichert weiter, sämtliche Kopien der Software, welche dem Käufer nicht übergeben wurden (z.B. Backups oder Installation auf einem anderen System des Verkäufers) vollständig gelöscht zu haben.

§ 4 Kaufpreis , Ratenzahlung & Zahlungsmodalität Die Parteien vereinbaren einen Gesamtkaufpreis für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software in Höhe von 99,- € ... (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

Die Zahlung erfolgt durch Ratenzahlung und Überweisung auf folgendes Konto des Verkäufers:

Die erste Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 16.09.2011 fällig. Die zweite Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 01.10.2011 fällig.

§ 5 Übergabe Die Parteien vereinbaren eine der folgenden Übergabemodalitäten:

o Der Käufer erhielt vom Verkäufer die in § 1 bezeichnete Hard- und Software am 09.09.2011durch abholung.

§ 6 Sonstiges Darüber hinaus wird zwischen den Parteien folgendes vereinbart:

Der Verkäufer bleibt Eigentümer der in § 1 bezeichnete Hard- und Software (PC's) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bzw. bis zur zahlung der Schlussrate. Im Falle, das der Käufer mit mehr als einer Rate in Rückstand gerät, ist der Restbetrag in einer Summe zur Zahlung fällig. Der Verkäufer sichert die Funktionsfähigkeit des in § 1 bezeichnetenGegenstandes zu.

Gegenstand/Ware vollständig erhalten am :

Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer

Bisher habe ich aber kein Geld gesehen !!! Der Käufer schrieb per SMS er habe die erste Rate schon längst Überwiesen, jedoch ist kein Zahlungseingang bei mir zu verzeichnen. Desweiteren ist auch am 1.10 keine 2 Rate eingegangen. Er will die Tage rum kommen in Bar die zweite Rate dann wenigstens abgeben.

Wie schauts aus, wie gehe ich jetz richtig weiter vor ? Wo stehe ich rechtlich

verkaufen, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, BGB, Privatrecht

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