Hallo zusammen, ich habe heute im Fernsehen einen Fall gesehen, dass eine junge Mutter die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Sie hat einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen und ihre Freundin wollte wissen warum. In dem Beitrag äußerte sie sich so, dass sie die EV abgeben hat und trotzdem was im Versandhandel bestellt hat. Nun hat sie sich strafbar gemacht und sollte eben 340 Euro zahlen (heute RTL..mitten im Leben, oder so) Jetzt meine Frage - stimmt das? ich dachte, es wird eben offenbart- ich kann die Forderung nicht begleichen, aber man darf sich dann nichts anderes mehr kaufen- da stimmt doch was nicht in dem Beitrag,oder? würde gerne Eure Meinung hören. Meine Freundinnen und ich habe das heute Nachmittag groß diskutiert. Vielen Dank!
Darf man trotz eidesstattliche Versicherung im Versandhandel kaufen?
Kredit,
Ratgeber,
Geld,
Recht,
BGB,
ev.
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