Mein Bruder wurde von seiner Ex-Frau vor 4 Jahren rechtskräftig geschieden. Die beiden haben einen gemeinsamen Sohn (12 Jahre). Die Ex-Frau ist jetzt verstorben. Mein Bruder war gegenüber seiner Ex-Frau nicht mehr unterhaltspflichtig vor deren Tod, nur gegenüber dem Kind. Die Familie der Ex-Frau hat die Beerdigung in die Wege geleitet. Sie haben es seinerzeit versäumt, die Lebensversicherung der Ex-Frau auf den Namen des Sohnes umzuschreiben. Bezugsberechtigt ist aber mein Bruder. Der Sohn lebt jetzt bei meinem Bruder. Die Ex- Familie verlangt von meinem Bruder die Übernahme der Bestattungskosten. In der Ex-Familie lebt noch auch noch die Mutter der Verstorbenen. Frage: Muss mein Bruder überhaupt für die Bestattungskosten aufkommen, obwohl er nicht mehr unterhaltspflichtig gegenüber seiner Frau war? Oder geht es hier um das Erbe seines Sohnes? Sollte man dann nicht eher das Erbe ausschlagen? Die Ex-Familie hat meinen Bruder jahrelang geärgert (Lohnpfändungen, Arbeitsstelle deshalb verloren, Gerichtsvollzieher etc.). Beide Familien lebten deshalb von Hartz IV. Die Lebensversicherung möchte mein Bruder gerne für seinen Sohn in Anspruch nehmen, da dieser jahrelang nichts haben durfte. Jetzt hat mein Bruder zum Glück wieder Arbeit.