Namensänderung Rückgängig machen lassen?

8 Antworten

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Wiederannahme des früheren Namens nur nach Auflösung der Ehe (durch Scheidung oder Tod). Eine behördliche Namensänderung scheidet aus, weil dadurch das Personenstandsgesetz unterlaufen wäre. Außerdem ist der Erhalt eines vom Aussterben bedrohten Namens kein wichtiger Grund für eine Namensänderung. Wenn der Erhalt deines Geburtsnamens wirklich ganz wichtig ist, bleibt nur noch eine Scheidung und erneute Heirat. Wenn ihr noch nicht lange verheiratet seid, geht das in formeller und finanzieller Hinsicht relativ einfach. Wenn du dann bei der Wiederheirat deinen Familiennamen behalten hast, können diesen auch eure danach geborenen Kinder erhalten!


Karin1987 
Fragesteller
 15.11.2011, 21:39

Ist zwar nicht ganz richtig weil es noch möglich ist einen Doppelnamen raus zu machen, aber sonst scheinbar die korekteste Antwort. Die änderung in den Doppelnamen würde dann 21 € kosten und geht von jetzt auf gleich laut Standesbeamtin.

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aetnastuermer  17.11.2011, 11:40
@Karin1987

Der angepeilte Doppelname ist für dich aber nur ein "persönlicher" Name, der nicht auf Nachkommen aus deiner Ehe übertragen werden kann. Das Aussterben deines seltenen Namens wäre dann also schon jetzt absehbar, es sei denn, du hast außereheliche Kinder . . .

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Hallo Karin,

du kannst eine behördliche Namensänderung vornehmen lassen, da es aber euer Ehename ist, müsst ihr beide diese Namensänderung gemeinsam machen lassen. Das hieße, ihr heißt dann beide anders. Du müsstest aber gewisse Voraussetzungen mit dem Ehenamen mitbringen: Sammelname, schwer auszusprechen, äuslandischer Name, etc. Steht alles in der Verwaltungsvorschrift zur behördlichen Namensänderung. Dann könnt ihr eine Namensänderung auf deinen Geburtsnamen vornehmen lassen.

Einfacher wäre es für dich, einen Doppelnamen anzunehmen und dafür deinen Geburtsnamen voranzustellen. Das einmalig für den Eheparner möglich, dessen Name nicht Ehename geworden ist. Dann benutzt du im Alltag einfach deinen Geburtsnamen, das machen viele. Unterschreiben muss du offizielle Schreiben jedoch immer mit vollem Namen.

Das deutsche Namensrecht ist brutal.

ich würde auch mal beim standesamt nachfragen.... müsste aber eigentlich möglich sein, da man nach einer scheidung ja auch wieder den alten namen annehmen kann...


Karin1987 
Fragesteller
 13.11.2011, 21:51

Nach einer Scheidung oder nach dem Tod des Partners ist dies möglich, es ist ja ein Familienname und dann keine Familie mehr. Aber so.... werde morgen mal zum Standesamt in dem wir geheiratet haben.

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Nein, das geht nur im Falle einer Scheidung, nicht aber, solange die Ehe besteht.

Hallo! Wie ist die Geschichte ausgegangen? Ich habe das selbe Problem. Viele Grüße!