Unterschied Kaufleute und Nichtkaufleute

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Nichtkaufleute werden nicht besser gestellt sondern geschützt.

An einen Kaufmann werden höhere Ansprüche an seine Qualifikationen, Kenntnissen und seine Pflichten gestellt als bei einem Nichtkaufmann; daher gilt für den Kaufmann das Handelsgesetzbuch (HGB) und für Nichtkaufleute das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Bei Kaufleuten untereinander wird unterstellt, daß sie weitgehend gleichberechtigt Verträge und Rechtsgeschäft abschließen und daher einen erweiterten Schutz wegen Unbedarftheit oder Unkenntnis bei Rechtsgeschäften nicht bedürfen.

Kaufleute betreiben das beruflich. Von ihnen wird erwartet, dass sie sich auskennen und die Risiken besser abschätzen können. Verkäufer und Käufer stehen auf einer Stufe.

Nichtkaufleute hingegen sind Laien, oft unvorsichtig und naiv und müssen nach Ansicht des Gesetzgebers besser geschützt werden, damit sie von den Profis nicht abgezockt werden.

Da der Nichtkaufmann meist keine Ahnung hat und der Profi diesen betuppen könnte, da dieser sich mit der Materie besser auskennt, so wird dieser ganz einfach geschützt.