Die Lehrerin hat mir verboten die Tests und Klassenarbeiten auf dem Laptop zu schreiben?

Hallo, meine Lehrerin in der Schule hat mir trotz der Erlaubnis der Schuke verboten die Tests/Klassenarbeiten auf dem Laptop zu schreiben.

Ich habe einen Antrag an die Schulleitung gestellt, dass ich Klassenarbeiten/Tests/Prüfungen auf dem Laptop aufgrund meiner rheumatischen Erkrankung schreiben darf. Denn sonst können sie Lehrer meine Schrift nicht lesen, da ich aufgrund meiner Rheumatischen Erkrankung „Juvenile Dermatomyositis " einen sehr unleserlichen und schlechten Schriftbild habe. Und ich habe sehr starke Schmerzen wenn ich viel mit der Hand schreiben muss.

Dieser Antrag wurde von der Schulleitung bewilligt und habe daher ein Laptop von der Schule ausgeliehen bekommen und mir wurde ausdrücklich gesagt, dass ich Tests/Klassenarbeiten/Prüfungen auf dem Laptop schreiben darf und dass es auch unter allen Lehrern in der Klassenkonferenz abgesprochen wurde.

Nun sagt eine Lehrerin zu mir, dass sie es möchte dass ich bei ihr Klassenarbeit/Tests auf Blatt Papier und ohne Laptop schreibe. Somit muss ich bei ihr die Tests und Klassenarbeiten auf Blatt Papier und ohne Laptop schreibe.

Sie hat zu mir gesagt, dass ich mit ihr auch nicht diskutieren soll und hat zu mir auch gesagt, dass wir probieren erst Mal die Tests/Klassenarbeiten auf Blatt Papier zu schreiben, denn als ich den Laptop von der Berufsschule noch nicht bekommen habe, ging es nach ihrer Aussage auch.

Wie findet ihr das Verhalten und die Aussagen von der Lehrerin?

Darf sie mir verbieten die Tests/Klassenarbeiten auf dem Laptop zu schreiben obwohl es von der Schulleitung und Klassenkonferenz ausdrücklich erlaubt wurde?

Ist das von der Lehrerin in Ordnung?

Handelt es sich dann anhand meiner Aussagen über eine gute oder schlechte Lehrerin?

Ist das eine Straftat?

Kann man da die Lehrerin dafür anzeigen?

Was soll ich da machen?

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Habe ich als Enkel einen Anspruch auf den Erbteil meiner verstorbenen Mutter und wie fordere ich diesen ggf. ein?

Hallo zusammen. Ich befinde mich aktuell in folgender Situation:

Bereits vor 4 Jahren ist meine eigene Mutter verstorben. Anfang dieses Jahres ist dann ihre Mutter, sprich meine Großmutter verstorben und mein Großvater lebt schon seit langer Zeit nicht mehr.

Meine Großeltern hatten irgendwann ein Testament verfasst in dem Sie Ihre 3 Kinder als Erben eingesetzt haben. Meine (leider verstorbene) Mutter und ihre beiden Brüder welche noch leben, sprich meine Onkel. Nach dem Tod meiner Mutter wurde das Testament nicht angepasst, so das bis heute diese 3 Personen als Erben bedacht sind.

Zudem habe ich noch eine Schwester.

Nach meinen Recherchen dürften meine Schwester und ich nach §2069 BGB an die Stelle der vor-verstorbenen Erbin (unserer Mutter) treten und hätten damit einen Anspruch auf ihren Erbteil.

Leider hatte ich bislang keinen Zugriff auf das Testament, welches meine Großmutter bei sich zu Hause verwahrt hatte. Demnach kann ich nicht sagen ob es in dem Testament einen Ausschluß von Ersatzerben gibt. Da meine Großmutter, meine Schwester und ich immer ein sehr gutes Verhältnis hatten glaube ich das allerdings eher nicht, zumal meine Großmutter zuletzt sehr krank war und an dem Testament ja nach dem Tod meiner Mutter nichts geändert wurde.

Zu den Brüdern meiner verstorbenen Mutter besteht ein nicht ganz so gutes Verhältnis und ich stelle mir aktuell 3 Fragen zu der Thematik:

  1. Ist das Ergebnis meiner Recherche so tatsächlich richtig und meine Schwester und ich haben nach §2069 BGB den Anspruch auf den Erbteil unserer Mutter ?
  2. Wie läuft das mit der Erbschaft jetzt genau ab? Werden ich und meine Schwester durch irgendeine Instanz benachrichtigt wenn wir einen Anspruch auf eine Erbschaft haben oder müssen wir dort gegenüber unseren Onkeln aktiv etwas einfordern?
  3. Wenn wir aktiv werden müssen dann würden mich etwaige Erfahrungswerte interessieren wie man so etwas am geschicktesten angeht. (Wichtig wäre auch zu erfahren wie hoch die Erbschaft ggf ausfallen würde, da das Verhältnis zu unseren Onkeln eh schon angespannter ist und ich / wir im Falle eines Erbes von geringer Höhe darauf verzichten würden um den Familienfrieden zu wahren)

Über Auskünfte und Erfahrungswerte würde ich mich wirklich sehr freuen. Ich hatte bislang nichts mit der Thematik zu schaffen und bin gerade etwas ratlos.

Dank & Gruß Sepp

Familie, Tod, Erbrecht, Erbe, BGB
Achtstundentag abschaffen: "Das darf nicht der Normalfall werden"?

(Jens Spahn während einer Bundestagsdebatte (Archivbild):
Der ehemalige Gesundheitsminister plädiert für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago-images-bilder)

Guten Tag sehr geehrte GF-Community.

Unionsfraktionsvize Jens Spahn fordert flexiblere Regelungen für die tägliche Höchstarbeitszeit. Der Arbeitgeberverband gibt ihm recht, die Gewerkschaft Verdi und Unternehmer Carsten Maschmeyer halten dagegen.

Der Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn, hat eine Abschaffung der Höchstarbeitszeit von acht Stunden gefordert. Zudem plädiert der CDU-Politiker für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes.

Das derzeitige Arbeitszeitgesetz bezeichnete Spahn im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland als "aus der Zeit gefallen", Arbeitgeber und Beschäftigte würden darunter leiden. "Wir brauchen moderne Regeln, die den Schutz für Arbeitnehmer mit hoher Flexibilität verbinden", forderte Spahn. "Beschäftigte können selbst am besten entscheiden, wie lange sie an einem Tag arbeiten wollen."

Spahn begründete seinen Vorstoß damit, dass die Tageshöchstarbeitszeit von acht Stunden in vielen Berufen nicht praktikabel sei, "zumal in Zeiten von mehr Homeoffice". Das habe er selbst früher beim Kellnern auf Hochzeiten festgestellt, wo er "regelmäßig gegen die Tageshöchstarbeitszeit verstoßen" habe. "Mehr Freiheit würde helfen, Familienleben und Berufsalltag besser zusammenzubringen", so der ehemalige Gesundheitsminister.

Arbeitgeberpräsident fordert Wochenhöchstarbeitszeit

Bei Arbeitgebern, Unternehmern und Gewerkschaften stößt Spahns Vorstoß auf gemischte Reaktionen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger befürwortete auf Anfrage von t-online den Vorschlag. "Eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten passt in unsere digitale Welt", so Dulger. Viele Arbeitnehmer würden sich mehr Freiheit wünschen.

Das derzeitige Gesetz hält der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wie auch Spahn für aus der Zeit gefallen: "Die starren Regeln stammen aus dem Zeitalter der Industrialisierung", so Dulger. Sie passten nicht mehr in das Zeitalter der Digitalisierung. "Wir wollen keine Erhöhung der Wochenarbeitszeit, aber wir wollen weg von dem unflexiblen Achtstundentag", forderte er.

Dulger schlägt vor, stattdessen eine Wochenhöchstarbeitszeit einzuführen. Das würde es Unternehmen wie Beschäftigten ermöglichen, die Arbeitszeit an die tatsächlichen Bedürfnisse anzupassen. "Flexibilität ist eine Chance für mehr Selbstbestimmung, Zufriedenheit und Produktivität", erklärte Dulger.

Maschmeyer: "Die Diskussion dreht sich zu viel um die Länge der Arbeitszeit"

Der Unternehmer Carsten Maschmeyer hingegen hält die Debatte für fehlgeleitet. "Die Diskussion dreht sich zu viel um die Länge der Arbeitszeit und zu wenig um das Allerwichtigste: Zielerreichung und Ergebnisse", sagte Maschmeyer t-online. Es brauche weniger "pünktlich angetretene und abgesessene Arbeitszeit, sondern mehr Kreativität, Innovationen und Ideen". Es stimme nicht, dass mehr Arbeitszeit auch mehr Produktivität bedeute: "Sonst wären wir im Jahr 1900 viel produktiver gewesen als heute." Damals arbeiteten die Menschen laut dem Unternehmer bis zu 60 Stunden pro Woche.

Auch Maschmeyer glaubt, dass es "im Einzelfall" nötig sein kann, länger als acht Stunden am Tag zu arbeiten. "Aber das darf nicht der Normalfall für Arbeitnehmer werden", so der Unternehmer. Denn eine längere Arbeitszeit würde auch eine Abnahme von Konzentration und Kreativität bedeuten – und darunter leide letztlich die Leistung. Maschmeyer befürchtet, dass die "Aufhebung der täglichen Höchstarbeitszeit in erster Linie den Menschen schaden wird, die ohnehin schon überlastet sind", besonders in der Pflege und anderen Gesundheitsberufen.

Eine Lösung könnte laut Maschmeyer in der Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI), in der Digitalisierung und Robotik liegen. Damit komme man zu schnelleren und besseren Ergebnissen. "KI wird unsere Produktivität enorm steigern", so Maschmeyer.

| Artikel:

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100479036/jens-spahn-will-achtstundentag-abschaffen-verdi-widerspricht-deutlich.html

| Eigene Meinung:

Wenn sich manche für einen 1-Stunden-Arbeitstag entscheiden, ergibt diese Regelung keinen Sinn, da das "Bürgergeld" attraktiver erscheint. Warum sollte man also eine Stunde arbeiten, wenn man auch Bürgergeld erhalten könnte?
Das ist doch viel bequemer. Oder? Zumindest für die Leute die lieber Zuhause auf der Couch sitzen bleiben wollen und nicht mal bereit wären 1 Stunde für ihr eigenes Bürgergeld zu Arbeiten. (Meine Meinung)

| Frage:

Wäre diese Regelung also nicht so sinnvoll?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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| Nein. Diese Regelung wäre nicht sinnvoll. 58%
| Ja. Diese Regelung wäre sinnvoll. 25%
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