Ich habe ein sogenanntes Koppelgeschäft bei einem Autohändler abgeschlossen. Der neue Wagen sollte finanziert werden und mein gebrauchter Wagen sollte Inzahlung genommen werden. Ich widersprach dem Kaufvertrag innerhalb der rechtlichen Frist von 14. Tagen mit dem Neuwagen. Das ist auch nicht mehr strittig, die Finanzierungsbank hat es bestätigt dass ich fristgerecht widersprochen habe und es zu keinem Abschluss kommt.

Nun besteht der Händler, der meinen Gebrauchtwagen Inzahlung nehmen will im Fall das ich kein Fahrzeug bei ihm kaufe,darauf meinen Gebrauchtwagen zu erhalten oder eine Abstandssumme von 10 % des Ankaufpreises.

Er behauptet dass es sich bei dem Vertrag um einen separaten Kaufvertrag handelt der den Ankauf meines Fahrzeug regelt und der nicht Bestandteil des Koppelgeschäfts sei.

Ich finde es nicht richtig, denn er hat nur "Ankaufvertrag" geschrieben und nicht Inzahlungnahme. Liegt hier eine Arglistige Täuschung vor? Hat er recht?

Danke für wirkliche hilfreiche Aussagen.