Reklamation unbezahlt ausführen?

Hallo, Zum Anfang der Geschichte. Habe von meinem Chef 2 Aufträge bekommen. Sollte bei einer 250km entfernten Baustelle eine Arbeit ausführen. Auf dem Rückweg dann nen 100km weiten Umweg zu einer weiteren Baustelle fahren und da laut Auftrag noch eine Tür lackieren.

Die erste Baustelle hatte ich witterrungsbedingt erst um 14 Uhr fertig. Dann meinen Chef angerufen ob ich nicht am nächsten Tag zu der anderen Baustelle fahren soll. Seine Aussage : "wer soll denn den Weg dahin bezahlen" 15:30 bin ich an der nächsten Baustelle angekommen. Auf dem Auftrag stand: " 1x Tür, Aufkleberreste entfernen und anschließend lackieren."

Es waren jedoch 2 große Lagertüren, davon eine Doppeltür. Da ich leider nur Terpentinersatz dabei hatte und keine Nitroverdünnung, habe ich die Aufkleber nicht richtig runter bekommen. Den Rest habe ich so gut wie es geht mit nem Cutter runter gekratzt und dann geschliffen. Da der laden um 18:30 Uhr zu macht musste ich natürlich dann schon den Primer auf die Türen streichen, da der auch noch trocknen musste für die Endbeschichtung. Nachdem ich die Türen dann lackiert hatte sah man natürlich noch Aufkleberreste. (eigentlich arbeite ich so nicht, aber es musste ja an dem Tag noch fertig werden) Dann konnte ich natürlich auch nichts weiteres machen und hab Feierabend gemacht. War dann um 21 Uhr zu Hause.

Das ist ca. 3 Wochen her. Heute bekomme ich nen Anruf von meinem Chef wegen den Türen. Die wurden natürlich wegen der Aufkleberreste reklamiert. Ich soll Montag hin fahren und das richtig machen. Der Haken an der Sache ist nur, dass ich das ganze auf meine Kappe nehmen soll und die Stunden für die Reklamation nicht bezahlt bekomme.

Jetzt die Frage :D Ist das rechtens? Kann ich dagegen vor gehen oder besteht da keine Chance?

MfG

Arbeit, Arbeitsrecht, BGB, Reklamation, bag
Privatverkauf Laptop?

Hallo,

ich habe gestern einen gebrauchten Laptop von mir privat über die Plattform "eBay Kleinanzeigen" verkauft. Ich habe in der Artikel Beschreibung darauf hingewiesen, dass der Artikel ein Gebrauchtgegenstand ist, jedoch einwandfrei funktioniert.

Der Käufer, der die Sache am selben Tag für 130€ gekauft hat, meldet sich nun, dass der Laptop nicht einwandfrei laufe und schnell heiß werde und sich abschaltet.

Er hatte mich bei der Übergabe gefragt, ob der Laptop soweit funktioniere, was ich ihm bestätigte. Dass der Laptop sehr schnell heiß und laut wird, damit hatte ich persönlich nie Probleme, da ich den Laptop immer auf einer Vorrichtung hatte (Laptophalterung) damit der Lüfter frei war.

Der Käufer fühlt sich jetzt betrogen und ich hätte eine Falschaussage bei der Übergabe getroffen, und möchte den Laptop zurückgeben.

Kann ich mich jetzt als Privatverkäufer darauf berufen, da er den Laptop sogar bei der Übergabe angeschaltet hat und ihn getestet hat, dass die Sache von Rückgabe ausgeschlossen ist? Ich habe ja in der Hinsicht keine falsche Aussage getroffen, da ich selbst nie das Problem mit dem Lüfter hatte. Zudem handelt es sich um einen gebraucht Gegenstand, wo es durchaus zu ausfällen kommen kann.

Kann ich rechtlich die Rücknahme verweigern?

Weil 1. Ich habe nicht in die Anzeige geschrieben Gewährleistung ausgeschlossen, aber es ist ein Privatverkauf 2. Der Käufer hat das Ding bei Übergabe angeschaltet und gesagt er macht das jetzt auf Vertrauensbasis und hat ihn mitgenommen, als er gesehn hat er funktioniert. 3. Es ist ein Gebrauchtgegenstand, und es können eben technische Fehelr auftreten.

Ich würde mich sehr über ihre Rückantwort freuen!

Recht, eBay, Kleinanzeigen, BGB, gebraucht, Privatverkauf
Fahrrad ausgeliehen , geklaut , was nun , Anwalt?

Hallo , ich habe ein großes problem und zwar habe ich von meinem freund am 30.7 das Fahrrad ausgeliehen(letzter Schultag, hatte bei ihm übernachtet und ich hatte um 7.50 uhr schule und er erst um 9.40) da ich zu spät zur Schule gekommen war und habe es dann Ordnungsgemäß an der Schule abgeschlossen und nachdem die Schule vorbei war und wir alle unsere Zeugnisse bekommen hatten sah ich den Freund , welcher mir sein Fahrrad ausgeliehen hatte ... Ich ging zu ihm und fragte ihn ob er das Fahrrad wieder mitnehme. Ursprünglich war ausgemacht dass ich das Fahrrad im laufe des tages wieder zu ihm bringen würde. Ich fragte ihn also und er sagte dass er eigentlich "keinen Bock" hätte , also schlug ich ihm vor 3x Schere,Stein,Papier zu spielen und der Verlieren müsse das Fahrrad wieder hoch zu ihm bringen. Ich gewann diesen Wettstreit und ging davon aus dass er das Fahrrad also wieder mitnehmen würde. Er sagte nur in einem lachend "pissgen" Ton: ,,Fck dich , ich hab kein Bock das hochzubringen". Ich empfand diesen satz so dass er sauer wäre dass er das fahrrad jetzt wieder zu ihm (den berg hoch) bringen würde. Ich sagte ihm noch ganz klar dass ich jetzt nachhause gehen würde und er dass fahrrad mitnehmen solle. Er gab mir darauf wieder nur die antwort "man ich hab echt kb das da hoch zu bringen" und wir lachten beide... Nun verabschiedete ich mich sogar per handschlag mit ihm was ein freund bezeugen kann und ich lief richtung nachhause was er ganz genau mitbekommen hatte.... Nach 4 Wochen meldete er sich zum ersten mal wieder bei mir ich solle jetzt das "verdammte" Fahrrad hochbringen... Ich ging davon aus dass er es mitgenommen hätte da er sich in dieser zeit überhaupt nicht bei mir gemeldet hatte ..(obwohl er jeden tag 10h am computer saß und online spiele gespielt hatte , hatte er es nicht hinbekommen mir 1 minute in Facebook zu schreiben dass er das Fahrrad NICHT mitgenommen habe und ich es doch bitte hochbringen solle). Nun lange rede kurzer sinn.. das Fahrrad wurde an der Schule geklaut zwischen dem 30.07 und dem 16.08. Nun sagt ich ihm dass er selber schuld sei und er sofort eine anzeige bei der polizei machen solle und die Rahmennummer heraussuchen solle.. Ich sagte ihm außerdem dass er mal beim Fundbüro nachschauen solle. Hatte er alles nicht getan weil er "kein bock hatte und es ja MEIN VERSCHULDEN WÄRE". Nun hat sein Vater mir einen Brief geschrieben .. Ich zietiere und Fasse zusammen: Sehr Geehrter Herr J.... mein sohn paolo hat mich gebeten ihnen zu schreiben. Wie sie wissen hat er ihnen am 29 juli um 8 uhr vor seinem haus sein fahrrad ausgeliehen, damit sie nicht zu spät zur Schule kommen. Sie versprachen das fahrrad noch am selben tag nach der Schule zurück zu bringen was sie unterlassen haben. Dies haben sie unterlassen und meinem sohn gesagt er solle sich selber um die versicherung kümmern. Nach Paragraph 604 BGB sind sie verpflichtet die geliehene sache anch ablauf der vereinbarten zeit zurückzugeben . Dies haben sie unterlassen . Aus

Fahrrad, Polizei, Versicherung, Recht, Anwalt, BGB, klauen, leihen
Kann ein Vermieter den Mietvertrag kündigen, weil eine Familie unerwartet Nachwuchs bekommt?

Hallo Community, meine heutige Frage bezieht sich auf den Bereich Mietrecht.

Ich selber habe Fachkenntnisse aus dem Bereich. Meine Prüfung liegt schon etwas zurück und das Mietrecht ändert sich ja (fast) regelmäßig, bzw. gibt es Neuerungen. Ich habe meine Antwort zu der Frage schon. Ich möchte allerdings sicher gehen und daher ein paar andere Meinungen zum Thema bekommen. Idealerweise von Fachleuten, die wich selbst, berufsbedingt Sachkenntnis über das Thema besitzen.

Folgende Situation: Eine Familie mit drei Kindern bezieht ein Haus zur Miete. Miete wird regelmäßig und pünktlich bezahlt. Nun ist die Frau unerwartet und ungeplant Schwanger geworden. Die Vermieterin wurde der guten Ordnung halber über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt. Die Mieter waren etwas beunruhigt darüber, wie die Vermieterin reagieren würde. Zuerst sagte sie V. (V. = die Vermieterin), dass sie zwar nicht gerade glücklich darüber sei, aber auch kein Unmensch und die M. (M. = Mieter) keinen Grund zur Sorge hätten. Nach ein paar Tagen Bedenkzeit, hat die V. ihre Meinung jedoch revidiert und den M. geraten, dass sie ausziehen sollen. Sie bezieht sich auf eine angebliche Aussage der M., dass die Familienplanung abgeschlossen ist und kein weiteres Kind zu erwarten sei (hier ist jedoch schon fragwürdig, ob und wie diese Aussage seitens der M. überhaupt getätigt wurde!). Fakt ist, dass die Schwangerschaft ein "Unfall" war. Zu einer Abtreibung kann die V. die M. ja nun nicht zwingen. Dies ist auch mit den Moralvorstellungen der M. nicht vereinbar.

Da in dem Haushalt nun drei Kinder leben (6, 5 und fast 2 Jahre) denke ich, dass die M. schon mal prinzipiell keine juristisch korrekte Handhabe hat. Darüber hinaus würde aufgrund des Vorhandenseins von Kindern und einer Schwangeren ein Härtefall entstehen, der eine Kündigung mittels richterlicher Verfügung außer Kraft setzen lassen kann. Ich gehe davon aus, dass die V. keinerlei Handhabe hat eine Kündigung durchzubekommen.

Wie ist Eure Meinung dazu? (Bitte keine Copy & paste-Texte als Antworten!)

Mietrecht, Mietvertrag, BGB
Umtausch nach Internet-Kauf: Zelt erweist sich als nicht geeignet. Was nun?

Hallo zusammen,

meine Eltern haben sich vor sechs Wochen ein Vorzelt für einen QEK-Junior (Kult-Wohnwagen aus der DDR) im Internet bestellt.

Das Zelt wurde als "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, usw. ..." angegeben, siehe hier:

http://www.trabiteile.de/product_info.php/products_id/2351

Nun ist mir klar, dass das zweiwöchtige Rückgaberecht dazu dienst, sowas auszuprobieren. Es hat nur leider eine Woche durchgeregnet und meine Eltern wollten das Zelt nicht schmutzig machen. Danach ist meine Mutter ins Krankenhaus gekommen, sodass das Ganze zur Nebensache wurde.

An diesem Wochenende stellte sich nun heraus, dass das Zelt - obwohl explizit dafür ausgegeben(!) - hinten und vorne nicht passt. Das liegt auch daran, dass es sich wohl um ein Universalzelt handelt, wie ihnen jetzt erst klar wurde.

Dies liest sich meines Erachtens jedoch anders, ionsbesondere wegen der Formulierung "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, [...]". Dies impliziert meines Erachtens, dass es sich in erster Linie um ein Vorzelt, passend für den genannten Typ handelt und darüber hinaus eben auch für andere Wohnwagen, etc. geeignet ist.

Ich habe nun den Internet-Verkäufer angeschrieben und darauf hingewiesen, dass es nicht passt und dies einen Mangel darstellt. Aus diesem Grunde würden meine Eltern gerne den Kauf widerrufen. Auch habe ich erwähnt, dass das Zelt in absolut neuwertigem Top-Zustand befindet.

Der Händler argumentiert nun mit "Er hätte noch nicht einen Widerruf bei diesem Zelt gehabt und dies sei auch nicht mit einkalkuliert.". Er könne daher nur einen Umtausch gegen Erstattung von 80% des Kaufpreises anbieten.

Ich habe dann noch einmal nachgesetzt und ihn freundlich darauf hingewiesen, dass ihm das Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz als Online-Händler doch ein Begriff sein sollte und es doch sehr verwunderlich sei, dass so etwas nicht zur Kalkulation gehöre. Darüber hinaus seien "Noch nie Probleme gehabt." und "Alle Kunden immer zufrieden" doch sehr vage Behauptungen, die keine Standhaftigkeit hätten. (Das nur mal nebenbei)

Ich habe nun noch einmal den perfekten Zustand hervorgehoben und dass er eben keinen Verlust damit machen würde. Ebendies hätte er innerhalb der 14-tägigen Rückgaberechts ohnehin akzeptieren müssen. Als Entgegenkommen habe ich nun dennoch die Übernahme der Rücksendekosten angeboten und unterstrichen, dass ich einem größeren Streit möchte.

Meine Fragen:

  • War mein Vorgehen gerechtfertigt?
  • Wer ist im Recht?
  • Wie sollte ich weiter verfahren?

Über Antworten würde ich mich freuen!

Danke im Voraus! Peter

Online-Shop, Kaufvertrag, BGB, Internetkauf, Privatrecht, Rechtsstreit, Streitigkeiten, Widerrufsrecht, fernabsatzgesetz
Frage zum BGB § 932

§ 932 Also der 932er sagt mir, sehr kurz formuliert, dass der Erwerber auch dann Eigentümer wird, wenn das Eigentum dem Veräußerer garnicht zusteht, es muss lediglich eintreten, dass der Erwerber im guten Glaube ist, und dass ein Rechtsgeschäft vorliegt.

JETZT mein ABER. der 935er sagt, dass dieser gutgläubige Eigentumserwerb NICHT erfolgt, wenn die Sache die veräußert werden soll, geklaut oder ähnliches wurde.

---> was heißt das denn? Der Erwerber weiß das ja nicht, wenn der Veräußerer son schlimmer Finger ist, und das geklaute Gut jetzt verkauft und so tut als ob es seins wäre. Wenn die Sache geklaut wurde... ja was passiert denn da? Also der Erwerber hat ja dann nunmal die (unbewusst)geklaute Sache gekauft. Geht das Eigentum ohne weiteres an den Eigentümer, dem die Sache geklaut wurde zurück? Aber was is dann mit dem Geld, welches der Erwerber dem Dieb für die Sache gezahlt hat?

Ich hoffe einer von euch kann mir helfen !! :D

* Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört *

§ 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war. (2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.

Recht, BGB, Eigentum, Jura, Rechtschreibung
Inkassofirma sagt, sie haben Vollstreckungstitel zerschreddert nach meiner Zahlung - Was nun?

Hallo,

Ich habe folgende Frage:

Ich hatte bei einem Inkassobüro Schulden. Das Inkassobüro hat auch einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen mich. Ich habe die Schulden komplett beglichen, bekam von meinem Gläubiger allerdings nur ein einfaches Erledigungsschreiben, aber den Titel haben sie mir nicht zurückgeschickt. Nun habe ich 2 Mal beim Inkassobüro angerufen und auch mit 2 verschiedenen Mitarbeiterinnen geredet. Ich habe beide Male darum gebeten, mir den entwerteten Titel zu schicken und habe erwähnt, dass ich laut § 371 des BGB (Rückgabe des Schuldscheins) ein Recht darauf habe. Beide Male wurde mir daraufhin geantwortet, dass sie die Akten bereits zerschreddert haben und den Vollstreckungstitel ebenfalls. Als ich dann meine Angst erwähnte, dass der Titel irgendwann einfach weiterverkauft wird und ich dann erneut zahlen muss, wurde mir beide Male versichert, dass das Inkassounternehmen das nicht macht, weil sie sich sonst strafbar machen würden. Zudem wurde mir versprochen, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche und dass ich positiv denken soll. Beide sagten, dass Akten, sobald sie erledigt sind so wie in meinem Fall, weil ich ja alles bezahlt habe und ich das Erledigungsschreiben bekam, in einen Container kommen und zerschreddert werden. Das haben mir beide so beschrieben, oder wird es schon stimmen, oder? Als ich gefragt habe, warum sich nicht an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gehalten wird, wurde mir gesagt, dass sie mir das nicht genau sagen können, weil sie nicht in der richtigen Abteilung ist. Eine von beiden meinte dazu nur: "Weil wir sonst im Papier ersticken würden." Ich fragte mehrmals nach, ob sie den Vollstreckungstitel wirklich nicht irgendwann einfach weiterverkaufen und mir wurde es beide Male versichert. Beide sagten auch noch, dass Kohl (das Inkassounternehmen) schon seit 40 Jahren existiert und dass die Firma solche Betrügereien nicht macht. Sowas könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagten auch "Sie haben das Erledigungsschreiben und gut ist."

Meint ihr nun, dass ich mit dem Thema abschließen kann und dass das Inkassounternehmen die Wahrheit gesagt hat? Ich habe zumindest versucht, den Vollstreckungstitel zurückzubekommen, aber wenn mir jedes Mal gesagt wird, dass die grundsätzlich solche Titel nicht zurückschicken, sondern alles schreddern, nachdem es erledigt ist, kann ich nichts weiter tun. Ich weiß nicht, obh es sich lohnen würde, einen Rechtsanwalt einzuschalten und auf den Titel zu bestehen. Wenn die den Titel wirklich geschreddert haben und ihn nicht irgendwann verkaufen, dann bin ich vollkommen zufrieden, da mir dann nix mehr passieren kann und ich nicht doppelt zahlen muss. Dann bräuchte ich auch keinen Rechtsanwalt. Die Frage ist nur, ob das Inkassobüro die Wahrheit gesagt hat. Sie meinten aber auch, dass das Erledigungsschreiben und die Kontoauszüge als Beweis ausreichen, dass die titulierte Forderung beglichen ist.

Frage: Soll ich zum Rechtsanwalt oder brauche ich das nicht?

Recht, Titel, BGB, Forderung, Gläubiger, Inkasso, Vollstreckung
Privater Ebay Verkäufer beklebt original Verpackung

Ich habe eine Light-Gun bei Ebay ersteigert und nachdem jetzt das Paket ankam, bin nicht zufrieden mit dem was mir zugesandt wurde, aber bevor ich "mit Kanonen auf Spatzen schieße" möchte ich von euch wissen ob ich berechtigten Grund dazu habe mich zu Ärgern.. Als erstes die original Artikelbeschreibung:

**RÄUMAKTION

Da wir uns von allen PS2 sachen trennen habe ich noch diese Pistole im Angebot.

Sie kann sowohl für die PS2 als auch für die xBox verwendet werden.

Wurde nur einmal benutzt und ist auch noch in einem original Karton.

Die Pistole stammt aus dem Hause König.

Privatverkauf keine Garantie und Umtauschrecht**

Also für mich ist die Originalverpackung eindeutig Bestandteil der Auktion und wenn das Geld beim Verkäufer eingegangen ist, dann ist sie zwar noch in Besitz des Verkäufers aber rechtlich mein Eigentum und muss vom Verkäufer behandelt werden wie der Artikel selbst . Veränderungen am Artikel sind nicht erlaubt, Beschädigungen müssen mir mitgeteilt werden. Wie auf dem Bild zu sehen wurde die Originalverpackung mit einem 5cm breiten braunen Paketklebeband überklebt, für mich stellt dies einen groben Mangel dar, da ich Videospiele & Zubehör sammel und ein derart verunstalteter Karton für mich eine massive Wertminderung bedeutet. SO hätte ich die Light-Gun erst gar nicht ersteigert!

Ergänzend muss ich sagen das die Light-Gun mit Packpapier umwickelt war, es war also nicht zwingend erforderlich die Originalverpackung derart zu ver-/bekleben eine simple Kordel hätte den gleichen Zweck erfüllt ohne Schaden am Karton zu nehmen.

Ich sehe seine Sorgfaltspflicht als nicht erfüllt und ich kann schon nicht mehr von "grob Fahrlässig" sprechen, da dies von ihm wohl ganz bewusst getan wurde.

So mancher mag denken "Was regt die sich über den Karton auf?", aber bei älteren Videospielen und Zubehör steigert die original Verpackung enorm ihren Wert. Immerhin rede ich hier nicht von einem Alltags-Gegenstand, sondern von einem Stück für meine Sammlung.

Also, wie sieht's aus? Ist mein Groll berechtigt? Handelt es sich hierbei um einen Mangel?

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Videospiele, Recht, eBay, Gesetz, BGB, Mangel
Kann der Rechtsanwalt im nachhinein Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung verweigern?

Wollte wegen Mobbing bei meinem letzten AG kündigen und habe einen RA beauftragt, unter Maßgabe der Abrechnung mit meiner Rechtsschutzversicherung einen

Auflösungs- vertrag zu vereinbaren.Nach erfolgtem ALvertrag teilt mir mein Anwalt mit, das die RSV keine Kosten übernimmt. Ich habe daraufhin erklärt, er wäre verpflichtet gewesen, mir

eine Absage der Kostenzusage der RSV mitzuteilen. Daraufhin teilt er mir mit, "Wenn ich für sie eine Deckungszusage einhole, ist das eine Tätigkeit, zu der ich nicht

verpflichtet bin, grundsätzlich obliegt dies dem Versicherungsnehmer. Wenn ein Rechtsanwalt dies übernimmt, steht ihm hierfür eine Vergütung zu.

Sie müssen jetzt umgehend meine Rechnung(über 2000€ nach BRAGO) ausgleichen, Sie haben dann die Gelegenheit, gegen ihre Rechtsschutzversicherung zu klagen.

Diese Möglichkeit besteht für mich nicht, weil ich kein Vertragsverhältnis mit der Rechtsschutzversicherung habe. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies für mich auch nicht aus abgetretenem Recht möglich ist. (wörtlich ORIGINALTEXT RA KANZLEI)

Hat der Anwalt Recht? Hätte er mich nicht informieren müssen, das die RV nicht zahlt, bevor er den AL Vertrag erstellt?. Besteht ein Rechtsanspruch des RA gegen

mich?. Jeder VN muss doch davon ausgehen, das ein RA bei Vorlage der RSV auch mit ihr abrechnet. Muss ich neben meinen Kosten für den RA auch noch

Kosten einer Deckungsklage zahlen? Wer kann mir helfen?. Brauchen wir

jetzt alle eine Versicherung gegen die Versicherung?. Ich bin verzweifelt!. Bitte helft mir!

Rechtsanwalt, Versicherung, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, BGB, Jura, Klage, Richter, RSV
Fassade ohne Zustimmung aller Eigentümer gestrichen

Guten Morgen zusammen,

In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen dass die Fassade gestrichen wird. 4/4 Eigentümern stimmten zu. Ferner wurde besprochen, dass über die Farbe noch abgestimmt wird.

Vor einem Monat dann fand ich nach der Arbeit ein Baugerüst vor und die Fassade wurde gestrichen in einem sehr dunklen Anthrazitton.

Mir persönlich gefällt die Farbe gar nicht und ich habe der Farbe auch nicht zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Verwalter war angeblich die Malerfirma an einem Tag im Haus und hat Muster an die Wand gemalt. Alle Anwedenden wurden zu der Farbe befragt und haben dieser Zugestimmt.

Da ich an dem Tag nicht im Haus war, konnte ich an der "Abstimmung" nicht teilnehmen und meine Argumente gegen die Farbe nicht einbringen.

Die Firma behauptet nun sie habe richtig gehandelt, sie hätte Muster gezeigt und alle beteiligten hätten zugestimmt.

Meines Wissens ist eine Änderung der Farbe der Fassade eine Bauliche Veränderung und muss von ALLEN Parteien zugestimmt werden. Die Farbe der Fassade vorher war ein Blassgelb. Von Blassgelb auf Dunkelanthrazit ist halt schon ein extremer Unterschied.

Wer hat in dem Fall recht? Hat der Verwalter richtig gehandelt (bzw die Malerfirma) oder hätten 4/4 Parteien zustimmen müssen?

Wenn ich in Recht bin, welchen Anspruch habe ich? Darf ich einen neuanstrich zu lasten der Firma verlangen in einer Farbe der alle Parteien zustimmen?

Wohnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, BGB, Eigentumswohnung, Jura, Weg, Beschluss, Eigentümerrecht
Vertragsverlängerung durch Ehepartner wirksam?

Vermutlich eine sehr spezielle Frage, aber ich versuch es trotzdem mal:

Mein Opa hatte im August 2011 einen Schlaganfall, in Folge dessen er danach lange im Krankenhaus lag. Erholt hat er sich davon leider nie mehr...

Aufgrund der nachfolgenden Demenz wurde meine Mutter dann Anfang 2012 vom Amtsgericht als Vormund bestimmt. Sprich Übernahme aller Geschäftstätigkeiten.

Im März diesen Jahres hat dann eine Firma, die Verträge für Festnetzanschlüsse betreibt bei meiner Oma angerufen um den auslaufenden Vertrag, der auf meinem Opa lief zu verlängern.

Sie hatte dann Vertragsunterlagen zugeschickt bekommen, die zwar auf meinen Opa ausgestellt, aber durch sie unterschrieben wurden. Briefe der Firma kamen weiterhin auf den Namen meines Opas, und abgebucht wurde weiterhin von seinem Konto.

Nach seinem Tod Ende Oktober haben wir sämtliche Einzugsermächtigungen auf das neu eröffnete Konto meiner Oma umgelegt und sind hierdurch erst auf diesen dubiosen Telefonvertrag gestoßen. Wir haben dann umgehend den Vertrag gekündigt, wegen Tod des Vertragsnehmers.

JETZT sagen die aber, dass der Vertrag mit meiner Oma zu Stande kam, und deshalb noch mindestens bis zum Ablauf der 2 Jahre Vertragsdauer weiterläuft...

Ist das rechtlich OK, oder haben die schon bei der Verlängerung des Vertrags widerrechtlich gehandelt?

Danke und Gruß

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, BGB, Jura, Richter, Vertragsrecht, Goldstück

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