USB Stick vom Leher durchsucht

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Der Lehrer hat NICHT deine privaten Sachen zu durchsuchen, dazu zählen: Schulranzen, Handy, Laptop sowohl USB-Sticks. Generell ALLES was du besitzt. Auch wenn dort ein Ordner enthalten ist der "für jeden und alles in der Öffentlichkeit" heißt, dann hat der Lehrer dort NICHT ranzugehen denn es ist nicht sein Eigentum. Dein Laptop darf unter keinen Umständen angefasst oder benutzt werden ohne deine Einwilligung.

Keine Hausordnung der Welt kann dagegen etwas setzen.

Privatsphäre und Datenschutz steht ganz oben! IMMER! Da muss man nichts raussuchen, das ist jedem klar. Ich schätze du bist nicht in der 8. Klasse oder? Wenn ihr Laptops in der Schule benutzt dann wirst du schon höher als 11.-12. sein, richtig?

Also wenn mein Lehrer während der Berufsschule an meinen Laptop gegangen wäre dann hätte ich den an den Ohren zum Direktor gezogen.

Das EINZIGE was der Lehrer hätte machen dürfen wenn du den Unterricht seiner Meinung gestört hättest, wäre dich aus dem Klassenraum zu werfen. Mehr aber nicht.

Einfach mal nach "privatsphäre an Schulen" suchen.

Auch wenn ein Wochenende vergangen ist, macht das die Tat nicht weniger schwer vom Lehrer. Du bist im Recht.

Lehrer kennen prinzipiell nie ihre Rechte deswegen überschätzen Sie sie unheimlich oft. Hier muss von den Schülern und den Vertrauenslehrern nachgeholfen werden.

Allerdings würde ich erstmal Infos im Netz suchen, dann deine Eltern, dann der Vertrauenslehrer und dann dein Lehrer.

Viel Glück!


SanIng  18.03.2020, 12:20

Dabei muss man sagen, wenn es der "Unterrichts Laptop" ist, kann es auch Eigentum der Schule sein und vorab festgelegt worden sein, was da drauf darf und was nicht. Das kann tatsächlich rechtens sein, je nach Vereinbarung der Schule mit den Schülern bzw. Eltern.. Diese Info fehlt einfach für eine Bewertung.

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Der Schüler hat - wie jeder Bürger - drei bis vier Möglichkeiten seiner Wahl:

  1. Strafantrag wegen einer gemutmaßten Straftat
  2. Zivilklage wegen Unterlassung und/oder Schadensersatz
  3. Abmahnung wegen Unterlassung und/oder Schadensersatz

Zu 1.: Das geht bei der Polizei. Die muss dann auch prüfen, welcher § des StGB zutreffen könnte. § 242 Diebstahl? § 202a Ausspähen von Daten? § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen? ??? http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html

Unternehmen Polizei und Staatsanwaltschaft nichts, bleibt einem der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde und manchmal der der Privatklage.

Zu 2.: Hier zahlt der Kläger sämtliche Verfahrenskosten, wenn der Beklagte vor Prozessbeginn allen Klagepunkten zustimmt. Das kann man vermeiden, indem man vor 2. zu 1. greift: Nach einer fruchtlosen Abmahnung muss der danach Beklagte sich auch an den Verfahrenskosten beteiligen, wenn er denn verurteilt wird.

Zu 3.: Das macht ein Anwalt am besten. Der will aber meistens viel Geld. Das kriegt man vom Abgemahnten wieder, wenn der Geld hat und sein Unrecht zugibt - oder im Zuge von 2. dazu verurteilt wird.

Das Recht auf das Verlangen eines künftigen Unterlassens einer solchen Handlung könnte sich ergeben aus de.wikipedia.org/wiki/Persönlichkeitsrecht_(Deutschland) - die ungefähre Höhe eines zu ersetzenden Schadens ebenso bzw. aus vergleichbaren Urteilen.

Solche kenne ich leider nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Bei der Polizei / Schulleiter beschweren.


HeinrichLanz  21.06.2013, 15:10

Also Polizei wird nich viel tuen. Ich würde evtl. zum Vertrauens Lehrer gehen, zum Unter/Mittel/Oberstufenleiter gehen, oder halt zum Direktor

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Oha ich würde mich sowas von aufregen und ein ernstes Wort mit den Lehrer reden. Er kann dir nicht einfach den USB nehmen. Das ist nur irgendein Lehrer. Sag es deinen Eltern oder dem Schulleiter. Ich würde das nicht auf mir sitzen lassen!

Der Lehrer hat den Stick durchsucht und nun ist ein Wochenende vergangen. Was soll denn passieren? Klage auf Herausgabe?