Hallo... Es geht darum. Ein 16 Jähriger kauft sich von seinem ersparten Taschengeld ein Mofa für 350 Euro. Ist der Kaufvertrag nun wirksam oder nicht ? ........ Natürliche Personen der Stufe2 (also vom 7-18 Lebensjahr) besitzen ja eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Also die Willenserklärung ist "schwebend unwirksam", da hier immer erst die zustimmung des Erziehungsberechtigten eingeholt werden muss. Heisst also kauft der 16 Jährige ein Mofa muss er die Eltern vorher fragen. Soweit ist mir alles klar..........eine Ausnahme besteht aber darin, das Stufe 2 Personen von ihrem Taschengeld Sachen kaufen können ohne die erlaubniss des Erziehungsberechtigten einholen zu müssen. (bzw. ersparte Taschengeld).Eine andere Ausnahme besagt, das Schenkungen nur gültig sind, wenn daraus ein rechtlich- wirtschaftlicher vorteil erzielt wird, als wenn durch das Geschenk z.b. keine zusätzlich laufende kosten verursacht werden. Da ein Mofa nun mal laufend Sprit und steuern kosten würde wäre die schenkung also unwirksam. Hier nun zurück zu meiner Frage. Wenn also der 16 Jährige aber sich das Mofa von seinem ersparten Taschengeld kauft, welches ja geschützt ist (also muss nicht Erziehungsberechtigten fragen) obwohl es laufende kosten verursacht, ist der kauf den nun wirksam ?
Geschäftsfähigkeit 16 Jahre
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