Folgender Satz steht in meinem Notarvertrag, den ich mir nicht verständlich machen kann:
Herr... ist berechtigt, die Rückübertragung des Grundbesitzes auf sich zu verlangen, sofern der Erwerber ohne Zustimmung der Berechtigten über den Vertragsgrundbesitz ganz oder teilweise verfügen, eine Verpflichtung zur Verfügung eingehen oder eine Gesamthandsgemeinschaft gründen sollte.
Kann mir jemand in normaler Sprache den Sinn erläutern? Es geht um eine Rückübertragungsklausel für ein Haus, das als Schenkung an die Kinder ging.