Wirtschaftsrecht BWL Starthilfe 1.semester

1 Antwort

Das Zauberwort heißt "Subsumtion". Du musst einen Sachverhalt (den Text des Falles) mit einem Paragraphen des BGB kombinieren. Beispiel "Kauf": Jemand geht in den Laden und bezahlt 8 € für eine Flasche Wein. Du hast also einen Kaufgegenstand ( den Wein), einen Kaufpreis (8 €) und einen Verkäufer, der Dir den Gegenstand gegen Barzahlung überlässt. Damit sind die Voraussetzungen im Sinne von § 433 BGB erfüllt.


Euroauto 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 19:43

Das ist dann die sogenannte Grundlage? GIbt es denn für jedes Buch im BGB immer so einen Grundparagraphen?

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