Wie kann/sollte man am besten einen Finderlohn geltend machen?

Ich bin einigermaßen enttäuscht und auch ein kleines bisschen "sauer". Denn es geht um mehrere Fundsachen, die alle auf einem Haufen lagen. Von einem Menschen, der zu einer Abteilung gehört, die innerhalb des Vereins nicht besonders beliebt ist. Es sind Sportler... Aber, was für welche... Sie gelten durchaus als arrogant und überheblich. Verhalten sich vereinsintern so als seien sie Könige.

Nun hat einer von denen, der sogar in seiner Funktion das Wort "Verantwortlicher" hat lauter teure Sachen liegen lassen. Die Sachen hätten a) geklaut werden können und b) vom Regen kaputt gehen können.

Ich habe die Sachen gefunden und schnell ins Trockene verbracht. Dann habe ich kurz die Rucksäcke durchgesehen und dann sofort die nächstgelegene Polizeiwache angerufen. Die im Ort selbst ist nur einmal die Woche ca. besetzt (!). Und das Fundbüro ist spät abends auch zu. Am Folgetag war es auch zu.

Bitte keine Belehrungen diesbezüglich (!).

Es geht jetzt nur um die Vorgehensweise zwecks Finderlohn.

Es war so, dass ein Streifenwagen kam, der sowieso in der Nähe war. Die zwei Beamten kamen rein und haben die Sachen in Augenschein genommen und ich habe denen gesagt wann und wo ich die Sachen gefunden habe und dass ich nicht feststellen konnte wem die Sachen gehören könnten. Lediglich, dass sie einem Sportler einer bestimmten Abteilung gehören könnten.

Der eine Polizist blieb dann bei mir. Und die Polizistin ging dann in die nahegelegene Gaststätte, von wo sie den Besitzer mitbrachte. Der schien Alkohol getrunken zu haben, raffte schnell alles zusammen, sagte zwar Danke, verschwand dann aber direkt. Die Polizisten sagten nur "danke" und machten den Eindruck, als wollten sie bloß keine Arbeit haben; was ich durchaus verstehen kann. Jedoch: Die Polizisten fanden das Verhalten auch etwas komisch von dem Eigentümer der Sachen. Und dann sind die aber auch weiter gezogen.

Und ich bin schließlich leer ausgegangen, was ich angesichts der Werte, hammer finde.

Gerade bei Leuten wie dem... Der Eigentümer hat genug Geld, würde ich mal sagen.

Die Sachen hatten alle einen Gesamtwert von ca. 2000 bis 9000 €!

Da hätte der Typ aber Spass gehabt, wenn das alles weg gewesen wäre (!).

Aber glücklicherweise bin ich ja ein ehrlicher Finder, der es zügig zum Besitzer zurück wissen wollte.

Aber dann wie so ein Knallkopp rein zu kommen und so zu tun, als sei das alles gar nicht schlimm und ganz normal, ohne ein wirkliches "Dankeschön"... Hammerhart!

Die Frage ist: Wie kann ich mich / sollte ich mich jetzt am besten verhalten?

Ich hoffe doch, durch meinen Anruf bei der Polizeiwache, wird es wenigstens eine Notiz davon geben? Ich hatte übrigens zuvor Fotos von den Wertgegenständen gemacht, um die Werte zu ermitteln im Nachhinein.

Nun sind 2 Tage rum. Ich habe die E-mail Adresse des Eigentümers. Sollte ich mit dem kommunizieren? Sollte ich besser eine "höhere Instanz" innerhalb seiner Abteilung informieren? Welche Wege könnte ich sonst noch gehen?

Verhalten, Polizei, Gesetz, BGB, SportVerein, Finderlohn, Wertsachen
(Versuchte) Unfallflucht, welche Strafe erwartet mich?

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert, ich bin bei Nacht in eine enge Seitenstraße abgebogen, auf halber Strecke kam mir ein Auto entgegen, also bin ich rückwärts gefahren. Dabei habe ich leicht einen am Ende der Straße parkendes Auto touchiert (leichter Schaden am Kotflügel). Dies habe ich gar nicht wahrgenommen, bin dann rechts ran gefahren, ausgestiegen und habe mit meiner Taschenlampe vom Handy das Auto angeschaut, mir ist kein Schaden aufgefallen, auch nicht an meinem eigenen Auto. Ich wusste nicht was ich machen sollte, da ich keinen Schaden wahrgenommen habe, also bin ich weggefahren. Ich habe einen Parkplatz gesucht und bin einmal um den Block gefahren, als ich dann wieder an derselben Stelle angekommen bin, hat ein Mann an meine Scheibe geklopft und meinte er wäre der Fahrer des Autos, welches mir entgegengekommen ist und ich hätte doch das am Straßenrand stehende Auto angefahren, daraufhin hat er die Polizei verständigt. Diese hat mir gesagt, dass ich nun Angeklagter in einem Strafverfahren wegen (zumindest) versuchter Unfallflucht bin. Die Polizei hat dann die beiden Autos nach Schäden abgesucht und nach längerem suchen den kleinen Schaden am Kotflügel des parkenden Autos gefunden. Hinzu kommt, dass das geschädigte Fahrzeug im absoluten Halte- / Parkverbot geparkt hat und damit die Fahrbahn noch weiter verengt hat. Normalerweise hätte das Auto auch abgeschleppt werden müssen, die Polizei hat dies lediglich als Ordnungswidrigkeit gesehen und ein "Knöllchen" an den Scheibenwischer gehängt.

Nun ist meine Frage was auf mich zukommt? Welche Strafe habe ich zu erwarten? Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wie gesagt, habe ich keinen Schaden am Fahrzeug wahrgenommen. Ich bin ja ausgestiegen und habe nachgeschaut und ich bin nicht geflüchtet, sondern war zugegen für die Unfallaufnahme.

Vielen Dank!

Beste Grüße

Unfall, Recht, Führerschein, Unfallflucht, Gesetz, BGB, Gesetzeslage, Strafe, Auto und Motorrad
Aufgaben eines Ergänzungspflegers bei Schenkung?

Was sind die genauen aufgaben eines Ergänzungspflegers bzw. wie enstcheidet dieser über den abschluss eines rechtsgeschäftes bei minderjährigen im fall einer schenkung. Ein ergänzugspfleger wird ja laut §1909 bgb eingesetzt, wenn der vormund nicht entscheiden darf. Im fall einer schnekung bei minderjährigen ist dies der fall wenn das rechtsgeschäft ''nicht lediglich rechtliche vorteile'' hat. Mal angenommen meine eltern schenken mir ein haus als ich 4 war, lassen sich einen lebenslangen nießbrauch auf das ganze haus einräumen (soweit so gut), erklären sich nicht bereit außergewöhnliche kosten zu tragen und verpflincheten mich dazu, dass ich die bude weder verkaufen, noch mein eigentum daran aufgeben darf. (soweit so scheisse) Das ganze hätte ja enorme rechtliche nachteile, ich müsste im endeffekt für sämtliche reperaturen zahlen wenn ich selber geld verdiene und würde ja aus der ganzen sache gar nicht rauskommen, zumindest nicht ohne schadenersatz zu zahlen weil ich ja laut §137 zwar nicht durch rechtsgeschäfte daran gehindert werden kann, meine veräuserten rechte wahrzunehmen, aber hald im falle einer getroffenen vereinbarung, über den verzicht auf solche rechte, schadenersatzpflichtig wäre. Kann und würde ein Ergänzungspfleger bzw. ein gesetzlicher vertreter so einem vertrag zustimmen? Das wäre ja moderne leibeigenschaft, bzw man würde sich ja in allen fällen an seinem mündel bereichern, entweder durch wegfallen sämtlicher reperaturkosten, oder am schadensersatz den man zu begleichen hätte.
Sowas kann doch nicht rechtens sein oder?

Nießbrauch, Recht, Gesetz, Ausbeutung, BGB, minderjährig, Schenkung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Schriftliche Vereinbarung über verkürzte Stundenanzahl, wegen verkürzter Betreuungszeit fürs Kind?

Hallo, ich bin seit Ende meiner Elternzeit zu 100% in Kurzarbeit bei einer Zeitarbeitsfirma. Dort habe ich einen unbefristeten Vertrag mit rund 150 Stunden monatlicher Arbeitszeit.
Nun gibt es einen neuen Auftrag und ich soll wieder arbeiten, was mich ja grundsätzlich sehr freut. Allerdings hat die Kita meiner Tochter immer noch verkürzte Betreuungszeiten, wodurch ich diese Stunden nicht erreichen kann. Ich bin alleinerziehend.

Erst wollte mir die Firma einen neuen Vertrag andrehen, das habe ich abgelehnt. Jetzt habe ich heute einen Termin im Büro. Die Dame will mit mir eine schriftliche Vereinbarung über die verkürzte Stundenzahl und entsprechende Vergütung aufsetzen. Sie sagt, wenn ich das nicht unterschreibe und nur für zB 6 Stunden/Tag bezahlt werde, dann könnte ich die Firma auf das restliche Geld verklagen. Ist das nicht Schwachsinn? Ich arbeite dann von zu Hause aus und man könnte auf die Sekunde nachvollziehen, wie viel ich gearbeitet habe. Und sobald die Kita wieder regulär öffnet, würde ich natürlich Vollzeit arbeiten.

Nun meine Frage: Muss ich irgendwas unterschreiben, oder reicht es, wenn ich mich auf §275 BGB (Ausschluss der Leistungspflicht) berufe, weil es mir ja nicht zuzumuten wäre, zu arbeiten, wenn es keine Betreuungsmöglichkeit für mein Kind gibt?

LG und schonmal danke :)

Kurzarbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitszeit, BGB, Bürokratie, Zeitarbeit, Zeitarbeitsfirma
(BGH) Entscheidungen/Urteile bezüglich Retouren?

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem: ich habe bei Boohoo 3 Klamottenteile bestellt. 2 davon habe ich zurückgeschickt. Dafür wurde mir vom deutschen Boohoo Support eine deutsche Adresse geschickt, an welche ich die Retoure auch schicken könnte; sonst müsste ich sie zurück nach Großbritannien verschicken, welches 10-mal so teuer gewesen wäre. Nachdem ich das Paket zurückgeschickt habe (an die deutsche Adresse) habe ich die Quittung nach paar Tagen weggeworfen, da ich diesbezüglich nie Probleme hatte. Lediglich einen Beleg für die Online-Frankierung kann ich vorweisen. Paar Wochen später hat mir Klarna mitgeteilt, dass von Seiten Boohoos keine Retoure gemeldet worden ist. Daher habe ich erneut dem deutschen Boohoo Support geschrieben. Die meinten dieses Mal, dass es nur eine einzige Adresse für die Rücksendung gäbe, nämlich eine in Großbritannien. Die deutsche Adresse "sei nicht mehr verfügbar" aufgrund des "mir bekannten Brexit". Nach Aussage des Supports soll Boohoo nicht die Erlaubnis haben, Artikel in Lagern in Deutschland zu halten. Alle Rücksendungen an eine deutsche Adresse würden nicht erstattet werden können.

Meine Frage nun an euch: Wie würdet ihr hier vorgehen? An welche Gesetze würdet ihr eure Ansicht stützen? Leider habe ich keine Urteile oder Entscheidungen für ähnliche Fälle gefunden. Kennt jemand von euch vielleicht ähnliche Urteile oder Entscheidungen, vielleicht vom BGH oder EuGH?

Vielen Dank im Voraus!

Recht, Kaufrecht, Widerruf, Gesetz, Verbraucherschutz, BGB, Bundesgerichtshof, Jura, Widerrufsrecht, BGH
Minderjähriger schließt Vertrag per E-Mail ab?

Hallo, ich schilder kurz mal den Sachverhalt und stelle dann meine Fragen:

Ein Student schickt einem 17 Jährigen eine E-Mail, indem er sein Tablet für 200€ anbietet. Der 17 jährige sieht die Mail nicht, aber die Mail kommt an. Paar Tage später schreibt der Student wieder eine Mail, indem er das Angebot zurückzieht. Diese landet aber im Spam Ordner und der 17 Jährige sieht danach nur die Mail mit dem Angebot und ruft direkt an. Während dem Anruf sagt der Student, dass er sein Angebot zurückgezogen hat. Der 17 jährige sagt, dass er die 2. Mail nicht gesehen hat. Nach etwas Diskutieren einigen sich die beiden und treffen sich und das Tablet wird verkauft und übergeben. Das Geld hat der 17 Jährige vom Restgeld beim Einkaufen von seinen Eltern abgezweigt und gesammelt, da die Eltern strikt gegen elektronische Geräte sind und nicht einverstanden sind.

Um das Einverständnis der Eltern zu bekommen wartet der 17 Jährige bis er sein Zeugnis mit guten Noten erhält. Die Eltern sind dann überglücklich und sind mit dem Kauf einverstanden.

Der Student ist verunsichert, ob erstens wegen der Sache mit dem Spam Ordner ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist und zweitens das Einverständnis der Eltern gültig ist. Deshalb ruft er bei den Eltern an und fragt nach. Die Mutter, die wieder skeptisch ist, will mit dem Vater darüber reden.

Der 17 Jährige hat Geburtstag und ist 18 geworden und die Eltern möchten ihm eine Freude machen, rufen bei dem Student an und genehmigen den Kauf.

Der mittlerweile 18 Jährige möchte jedoch ein neueres Model und erklärt dem Student, dass er den Kauf nicht genehmigt.

Die Frage die ich stelle ist, ob zwischen dem Jungen und dem Student ein Wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist?

Folgende Gedanken habe ich mir gemacht:

Ein Angebot wurde per Mail abgegeben, aber mit der zweiten Mail widerrufen. Somit ist kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Aber beim Anruf ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, da sie sich geeinigt haben. Aber es ist ja noch Minderjährigkeit und das Einverständnis der Eltern zu prüfen. Die Eltern waren ja quasi vor dem Kauf ausdrücklich gegen elektronische Geräte, aber nachdem er die guten Noten nach Hause gebracht hat, haben sie ihr Einverständnis gegeben.

Könntet ihr mir da weiterhelfen und auf die Frage eingehen, bzw. Ob meine Gedanken stimmen und inwiefern ich was falsch gedacht habe?

Recht, Kaufvertrag, BGB, Genehmigung, Jura, Rechtswissenschaft, einverstaendnis, minderjährigkeit, Sachverhalt
Wer kann von wem Schadensersatz verlangen?

Hi,

ich habe eine Frage und zwar:

Die Wohneigentümergesellschaft beauftragt einen Verwalter ( Verwaltervertrag zwischen denen). Der Verwalter beauftragt einen speziellen Dienstleister ( Verwalter sollte diesen finden, da es seine Aufgabe war.. also es wurde von der WEG beschlossen, dass der Verwalter so ein Vertrag machen soll). Der spezielle Dienstleister beauftragt einen selbständigen Subunternehmer, der jahrelang für diesen Dienstleister tätig ist.

Also: WEG--> Verwalter--> Dienstleister--> Subunternehmer

Während der unachtsamen Arbeit des Subunternehmers ( es geht um Baumkontrolle, ob die 100 Jahre lange Eiche fallen könnte. Der Subunternehmer stellt ein Gutachten über den Zustand des Baumes etc.) fällt der Baum am nächsten Tag. Es werden Autos beschädigt von den Miteigentümer des Mehrfamilienhauses. So die frage ist jetzt, wer von denen zahlt die Reparaturkosten der Miteigentümer und warum ? Im Prinzip hat der Subunternehmer wegen der unachtsamen Arbeit fahrlässig gehandelt, aber zwischen der WEG und dem Subunternehmer gibt es keinen direkten Vertrag nur zwischen dem Dienstleister und dem Subunternehmer (evtl. Werkvertrag? ). und zwischen dienstleister und Verwalter ( evtl, Werkvertrag / Dienstvertrag?) und zwischen dem Verwalter und der WEG (Verwaltervertrag).

Vielen Dank im voraus

Auto, Schadensersatz, Wohnung, Recht, Gesetz, Law, Vertrag, Hausarbeit, BGB, Jura, Jurastudium, Wohneigentum, Reparaturkosten
Parkplatz unter einem Balkon, wer haftet bei Schaden?

Hallo Freunde, ich habe mal eine Frage.

Ich habe einen Laden und über mir wohnen zwei Familien.

Mein KFZ Stellplatz ist genau unter dem Balkon von den zwei Familien.

Bis jetzt gab es keine Probleme, doch seit kurzem ist eine neue Familie hergezogen.

Der Mann macht jedesmal Stress bei mir.

Neben meinem Stellplatz sind zwei Garagen die gehören den beiden Familien.

Der Einfahrt ist bisschen eng doch man kann trotzdem rein und rausfahren.

Heute sah ich an meinem Auto hinten rechts einen leichten Lackschaden.

Ich vermute jemand ist beim rausfahren bei meinem Auto hängengeblieben.

Beide streiten das ab und ich kann auch nichts beweisen obwohl ein Auto von beiden vorne ein schwarzen Lack auf seiner dunkelgrauen Lack hat. Die Farben stimmen denn an meinem ist auch seine Lackfarbe.

Doch er meint, er hatte das schon sehr lange.

Danach hat er mir gesagt, es ist ein Risiko wenn ich hier parke, denn wenn aus seinem Balkon irgendwas auf mein Auto fällt, wenn seine Kinder was runterwerfen oder wenn vom starken Wind was von seinem Balkon auf mein Auto fällt, wird er nicht haften.

Er meint, ich soll wo anders parken, denn er garantiert mir nichts. Ich soll jetzt schon wissen, wenn was fällt von seinem Balkon und mein Fahrzeug beschädigt ich soll ihn in Ruhe lassen und er will kein Stress deswegen. Sonst wird er seinen Anwalt einschalten und ich hätte keine Chance. Gesetzlich ist er auch nicht verpflichtet zu haften.

Außerdem hat er mir gesagt, dass mein Vertrag falsch ist, denn unter einem Balkon darf kein Parkplatz sein.

Stimmt das? Wer haftet denn bei so einem Schaden?

Mietrecht, Gesetz, Mietvertrag, BGB, Parkplatz, Stellplatz, Auto und Motorrad
SKODA-Werkstatt findet Fehler nicht - Rechnung trotzdem bezahlen (Werkvertragsrecht)?

Hallo, ich habe eine rechtliche Frage. Mein alter Skoda Fabia I springt nicht mehr an wenn der Motor warm ist. Die freie Werkstatt meines Vertrauens findet den Fehler nicht. Tipps in gutefrage.net brachten mich nicht weiter, habe aufgrund dieser Tipps in der freien Werkstatt viel Geld für das Auswechseln von Teilen gezahlt die nicht fehlerursächlich waren..

Deshalb war ich in der SKODA-Vertragswerkstatt.

(zur Technik siehe meine vorhergehenden Fragen hier zu diesem Thema).

Obwohl der Wagen nicht ansprang als er in der Skoda-Werkstatt stand fanden die den Fehler nicht.

Es wurde mir dann vorgeschlagen die Drosselklappe zu wechseln weil das am ehesten die Ursache sein könnte. Würde 1000.-€ kosten. Allerdings ohne Garantie, dh. wenn das ein erfolgloser Reparaturversuch aufgrund Fehldiagnose ist soll ich die 1000.- trotzdem zahlen.

Im Kaffeesatz lesen kann ich selber, rein aufgrund der Vermutung lasse ich nicht für 1000.- Drosselklappen wechseln.. Deshalb meine Frage wie das rechtlich ist:

Für die erfolglose Fehlerdiagnose bei Skoda bezahlte ich schon 150.- € (leider, das war wohl mein Fehler).

Ich brauche jedoch eine verbindliche Fehlerdiagnose als Grundlage für einen Reparaturauftrag und muss deshalb nochmal zu Skoda in die Werkstatt. Will aber nicht nochmal für nicht und wieder nichts Geld bezahlen.

Ist es nicht so, dass die Skodawerkstatt ihren Teil des Werkvertrages nicht erfüllt wenn sie behauptet den Fehler nicht zu finden? Muss ich dann Geld für die erfolglose Fehlersuche bezahlen oder kann ich sagen: "Deal war eine (verbindliche) Fehlerdiagnose, die seid ihr mir schuldig geblieben also brauche ich nichts zu bezahlen???

(Anmerkung: es handelt sich nicht um einen 12-Zylinder-Hightech-Ferrari sondern um einen simplen 18 Jahre alten Skoda... Unfassbar dass die Vertragswerkstatt nicht weiß weshalb die Kiste nicht anspringt...)

Danke schon mal für die Rechtsauskunft...

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