Hallo an Alle,
mich interessiert, was im Ergebnis der Unterschied ist. In beiden Fällen wird man nach Antrag der Gegenpartei verurteilt.
Was hat der Beklagte davon, wenn er die volle Forderung anerkennt, anstatt einfach die Frist zur Verteidigungsanzeige verstreichen zu lassen ?
Gruß