Gerät man mit einer Zahlung in Verzug erhält man meist eine Mahnung inclusive Mahngebühr. Ich ärgere mich darüber, dass normale Handwerksbetriebe bei einer Mahnung eine Gebühr für eben diese verlangen. Muss der Gläubiger diese Gebühr bezahlen? Wer darf eigentlich Mahngebühren verlangen? Soviel ich weiß, dürfen das nur Ämter und Behörden. Bitte nur sachlich fundierte Antworten, keine private Meinung, die habe ich selber.