Hallo Leute, ich habe eine rechtliche Frage und eigentlich geht es mir ums Prinzip. Ich geh im Saarland auf ein Gymnasium (Oberstufe) und bin eigentlich ein durschnittlicher Schüler. Jetzt habe ich im 2. Halbjahr die erste rote Note für die gesamte Oberstufe geschrieben. Mein Lehrer möchte nun die Unterschrift von meinen Eltern ansonsten ruft er diese an.

Im Prinzip interessiert es mich nicht, da ich mit meinen Eltern auskomme, allerdings geht es mir hier ein wenig ums Prinzip. Normalerweise darf ich (auch lt. Schulordnung) die Arbeiten unterschreiben und mich selbst entschuldigen, etc. In diesem Fall akzeptiert er es aber nicht.

Auf der einen besteht ja seitens der Schule eine Erziehungsauftrag sowie eine Benachrichtigungspflicht für meine Eltern.

Auf der anderen Seite bin ich lt. BGB volljährig und somit sind meine Eltern ja eigentlich vom Erziehungsauftrag freigestellt. Ich meine wenn ich mein Auto gegen die Wand fahre oder mich blitzen lasse, hafte ich auch dafür selbst. Desweiteren finde ich dass die Benachrichtigung der Eltern (gerade in diesem Fall) eindeutig gegen den Datenschutz sowie die Informationelle Selbstbestimmung verstößt. Theoretisch müsste ich ja nichtmals mehr bei meinen Eltern wohnen, sondern könnte z.B. in einer abgetrennten Wohnung im Obergeschoss des Hauses o.ä. leben. Ich finde es ehrlich gesagt auch nicht gerade fair. Entweder sagt man, solange die Schule besucht wird, haben die Eltern für ihre Kinder sorge zu leisten oder man sagt sie sind volljährig und selbstbestimment, aber nicht sowas halbes von wegen wenn ich als Lehrer Lust habe akzeptiere ich die Unterschrift und wenns mir nicht passt, akzeptiere ich sie nicht. Ich meine wenn ich arbeite, schickt mein Arbeitgeber ja auch nicht meine Lohnabrechnung zu meinen Eltern.

Ich verstehe halt nicht, wodurch sie das rechtfertigen wollen, laut geltendem deutschen Recht bin ich für mich selbst und alle meine Taten verantwortlich und ich finde wer es bis zu seinem 18. Lebensjahr nicht gelernt hat, wird es durch seine Eltern auch nicht mehr lernen.

Jedenfalls finde ich diesen Fall nicht ganz unproblematisch von der rechtlichen Grundlage her. Wie gesagt, es geht mir mehr um das Prinzip, wie jetzt wirklich in dem Fall mich mit meinem Lehrer zu streiten, soll er doch meine Eltern informieren, aber ich mags nicht besonders, wenn irgendwelche Leute Macht ausüben möchten und dies mit der Begründung "Ich darf das". Selbst wenn es im Schulgesetzt oder der Hausordnung verankert wäre, würde es immer noch im Konflikt mit den Datenschutzbestimmungen stehen und somit wäre dies ja dann nicht gesetzeskonform.