Hallo zusammen,

in juristischen Texten ist mal von "unwirksam" die Rede (z. B. bei Verträgen), ein anderes Mal von "Nichtigkeit" (z.B. Nichtigkeit aufgrund eines Formmangels).

Was ist denn eigentlich der Unterschied oder sind die Begriffe synonym zu verwenden?

Besten Dank vorab und schönen Abend!