Hallo, brauche einen Ratschlag und zwar: in meinem Mietvertrag ist Betriebskostenvorauszahlung UND Heizkostenvorauszahlung vereinbahrt. Nach dem Einziehen musste ich allerdings einen eigenen Wärmeversorgungsvertrag mit der Rheinenergie abschließen, wobei ich natürlich monatliche Vorauszahlungsraten zahlen muss. Darf ich diese von dem Miete-Betrag abziehen? Sonst heißt es für mich, ich leiste doppelte Heizkostenvorauszahlung! Danke in Voraus Natalie