Hallo, ich wohne seit über einem Jahr in einer Dachgeschoß-Maisonettewohnung. In der oberen Etage lassen sich die Fenster (eine Art Lichtkuppel) bauartbedingt nicht von innen aussen reinigen. D.h. entweder nur übers Dach oder durch Teleskop oder Lift von externen Reinigern. 2x im Jahr erfolgt eine professionale Fenterreinigung veranlasst durch den Eigentümer. Gestern bekam ich die BK-Abrechnung. Die Kosten der Reinigung wurde auf mich umgelegt. Ist dies Rechtens, wenn es bauartbedingt dem Mieter gar nicht möglich ist, die Fenster selbst zu reinigen?