Habe soeben einen Brief vom Jobcenter bekommen, indem ich aufgefordert werde, die gesamten Betriebskostenabrechnungen sowie Auszüge aus den Mietkonten, inwieweit diese verrechnet wurden. das alles aus den Jahren 2004-2012.

bin in der zeit vier mal umgezogen und habe auch grad mal die bk Abrechnung von 2008 bis jetzt hier. alles andere geshreddert.

wenn ich dieser Aufforderung nicht binnen zwei Wochen nachkomme, werden mir Leistungen ganz versagt. muss ich das tatsächlich alles einreichen? ich meine, es ist ja wohl nicht relevant für meinen jetzigen bedarf und bk-nachzahlungen habe ich nie über das Amt geltend gemacht…..

mir ist jetzt auch nicht wohl dabei, bei all den Vermietern (zwei davon existieren meines Wissens garnicht mehr) anzurufen und nach mietkontoauzügen von vor zehn Jahren zu fragen?! weil das jobcenter die braucht….also irgendwie ist das doch ein bisschenzuviel des guten…..

Jemand einen tipp, statement, Rechtslage, etc vielleicht??