Hallo beisammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn ich finde mich in dem Wirrwarr aus Google und unterschiedlichen Meinungen nicht mehr zurecht. Ich hab dieses Jahr mehrfach für einen Auftraggeber gearbeitet, bei dem Fahrkosten in größerer Summe angefallen sind. Diese wurden direkt in dem ihm in Rechnung gestellten Rechnungsbetrag ausgewiesen.

Meine Frage ist nun, ob ich die Fahrtkosten, die in der Rechnung genannt sind, als Betriebsausgaben in meiner Steuererklärung als Werbungskosten vor dem Finanzamt geltend machen kann oder ob ich dafür die original Belege mit den tatsächlich angefallenen Kosten benötige?

Über Rückmeldungen freue ich mich jetzt schon rießig!