Hallo! Wir wohnen in einer Mietwohnung, in der ein Zwischenzähler für den Strom eingebaut ist. Dieser Zähler hat die Aufschrift: Dieser Zähler ist nicht beglaubigt. Sein Einsatz für Verrechnungszwecke wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wir selber haben keinen Vertrag mit dem Stromanbieter, sondern der Vermieter und seine Brüder, die mit bei uns im Haus wohnen. Wir zahlen den Strom direkt an den Vermieter monatlich und er berechnet unseren Verbrauch jährlich mit diesem Zwischenzähler. Im Eichgesetz steht, dass er das gesetzlich nicht darf oder darf er das in diesem Fall doch? Kennt sich evtl. jemand damit aus? Danke schon mal für eure Antworten.