Mein Vermieter rechnet die Wasserkosten nach Raum- und Personenzahl ab. Die Kosten für Abwasser jedoch nach der Wohnfläche. Es sind keine Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen vorhanden. Ist das so zulässig oder muss Wasser und Abwasser nach einem gleichen Umlageschlüssel abgerechnet werden? Wenn es geht, bitte Gesetzestext mitteilen, da ich, wenn ich zu meinem Vermieter gehe auch sagen kann, wo es im Gestz steht.

Vielen Dank!