Hallo, wir wohnen in einem Miethaus. Damit der Hausbesitzer das Kellergeschoß vermieten konnte, wurde dafür eine Hebeanlage eingebaut. Füt die anderen Etagen ist diese nicht erforderlich. Müssen diese anderen Mieter die Kosten für die Wartung mittragen, oder ist dies Sache der Kellerkinder /oder des Vermieters?