Unsere Hausverwaltung droht, Keller ohne Namensschild zu öffnen und zu beräumen.
Gestern fanden wir Mieter diese Mitteilung im Briefkasten. Ich frage mich, ob es eine gesetzliche Grundlage für die Ausführung dieser Drohnung gibt.
Vor 14 Tagen wurde uns Mietern angedroht, einen auf dem Müllplatz abgelegten Teppich entsorgen zu lassen und die Rechnung auf der Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umzulegen. Darf die Verwaltung das?
Wer kennt sich aus?
Vielen Dank im voraus!