Ich frage diesmal für eine Freundin. Sie ist 29 und bekommt ALG2. Jetzt soll sie ein Bewerbungstraining "Joboffensive" absolvieren. Die Maßnahme ist in ihrer Eingliederungsvereinbarung eingetragen. Ihr Arbeitsvermittler hat dennoch eine Freiwillige Teilnahme angeboten. Das Training haben wir uns im Internet 3 Stunden lang angeschaut und sind zum Schluß gekommen, das man das entweder schon alles weiß und die Bewerbungen genauso geschrieben wurden. Das ganze soll 3 - 6 Monate dauern 2x die Woche. Wenn man nun diese Einladung im Briefkasten hat und die Maßnahme nicht antritt. Bekommt man 30% Sperre für 3 Monate? Kann man dagegen Widerspruch einlegen? Kann man auch bei einer 30% Sanktion Lebensmittelgutscheine beantragen?
Maßnahme nicht antreten Sanktion um 30%?
ALG II,
Hartz IV,
SGBII
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