Hallo zusammen, nach erhalt unserer BK-Abrechnung für das Jahr 2012 suche ich Rat.

Es geht um folgendes:

Seit 3 Jahren wohnen wir in einer Mietwohnung in einem Haus mit 5 Mietparteien. Von Vertragsabschluss an war klar, das jeder Mieter die Hausreinigung in regelmäßigen Abständen durchzuführen hat und so geschah dies auch. Jeder Mieter machte von seiner bis zur nächsten Etage die Hausordnung (ab und an mal auch das ganze Haus, da eine Wohnung nicht belegt war).

Anfang vorigen Jahres zog unter uns dann eine junge Frau mit Kind ein, welche es nicht für nötig hielt sich an der Hausreinigung zu beteiligen und schlussendlich blieb dies eine ganze Zeit lang auf den Schultern alle anderen Mieter mit hängen. Also wurden meist nur die Etagen gesäubert, die uns auch betrafen!!

Da der Vermieter dieses Wohngebäude allerdings seit ca. April vorigen Jahres zum Verkauf anbietet, hing Urplötzlich ein schreiben im Hausflur, das die Hausreinigung regelmäßig durchzuführen sei, dies auch Kontrolliert wird und wenn das durch die Mieter nicht eingehalten wird, er eine Reinigungsfirma damit beauftragt. Von diesem Tag an wurde das Treppenraus in noch regelmäßigeren Abständen von fast allen Mietern gereinigt.

Nichts desto trotz stand von einem Tag auf den anderen eine Reinigsfirma in unserem Treppenhaus, kehrte kurz grob durch und verschmierte den Dreck dann nur noch mit etwas Wischwasser.** Darf der Vermieter dies denn wirklich ohne weitere vorherige ankündigung durchführen?** Zumal wir ja wirklich wöchentlich das Treppenhaus sauber gehalten haben ... und die Wiese vor dem Haus, der Acker hinter dem Haus und ein Feldweg als zuführung zu dem Haus nicht wirklich dazu beitragen das es jetzt sauberer ist als vorher.

Die Kosten für diese "Hausreinigung" wurden jetzt in der BK-Abrechnung erstmals ersichtlich und belaufen sich bei uns auf rund 182 € für 8-9 Monate. Es wurde in dieser Zeit nie ein offizielles Schreiben an alle Mieter versand, was die Kosten oder Generell die Hausreinigung angebelangt. Ist dies denn rechtens?

Unter "zusätzliche Vereinbarungen" steht in unserem Mietvertrag folgendes:

Die Hausreinigung und Räumpflichten für Schnee obliegen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den Mietern. Die Mieter wurden darauf hingewiesen, dass bei Notwendigkeit der Vermieter eine Änderung (Übergabe der Reinigungs- und Räumpflichten) an einen Hausmeisterdienst vorgenommen werden kann.

Dort wird allerdings auch nicht aufgeführt das diese Kosten umgelegt werden?!

Der zweite Teil unserer BK-Abrechnung umfasst das Wasserentgeld durch eine Fremdfirma, diese stellte uns einen Preis pro Einheit verbrauchtes Trinkwasser von 2,98€ und verbrauchtes Abwasser von 4€ in Rechnung. Diese Preise finde ich enorm hoch, in recherchen fand ich allerdings nur die preise der Stadt Halle und diese belaufen sich auf 1,35€ Trinkwasser und 3,55€ Abwasser je Einheit.

Daher bitte ich um Hilfe oder Tips wie ich in beiden Situationen weiter verfahren kann.

Tausend Dank im voraus