Hallo, Eine Freundin möchte über die Uni die Voraussetzung fürs Studium nachholen - Sie muss ab Okt. 12 -Juli 13, die Uni Vollzeit besuchen. Sie hat eine 50% Arbeitsstelle im Nachdienst in der Betreuung von Menschen mit Behinderung. Und Ihr Arbeitgeber möchte ihr deswegen das nicht erlauben. Der sagt, sie muss Sonderurlaub beantragen ( und kein Geld verdienen) oder kündigen (und woanders Arbeit suchen). Meine Frage: Muss sie eine Frist einhalten, sollte sie Sonderurlaub beantragen wollen? Und falls ja, wie viele Wochen? - Würde sie kündigen, müsste sie 6 Wochen Fristen einhalten, das wissen wir.

Vielen Dank! Ihre Albisana