Komplette Arbeitswoche und Überstunden bei dualem Studium?

Hallo,

meine Mitstudenten und ich haben einige Fragen, da wir glauben, dass unser Arbeitgeber uns nicht korrekt behandelt, aber wir im Internet nicht wirklich fündig werden.

Wir haben uns für dieses Wintersemester für einen dualen Studiengang in Kooperation mit einem Unternehmen (Software-Hersteller) eingeschrieben. Da der Studienort nicht weit entfernt vom Unternehmen liegt, studieren wir an zwei Wochentagen (Montag und Freitag) und arbeiten die restlichen Tage komplett (9 bis 18 Uhr).

Unsere Vorlesungen geheh in der Regel von 9 bis 14 Uhr, sodass wir zwischen 14 Uhr und 15 Uhr frei hätten. Nun meint unser Arbeitgeber, dass wir auf jeden Fall an beiden Tagen kommen sollten. Ausnahme wären Zeiträume vor den Klausuren.

Frage 1 also: Ist es korrekt, dass wir keinen Tag in der Woche zum Lernen für das Studium bekommen? Praktisch könnten wir täglich am 18 Uhr lernen.. und natürlich am Wochenende.

Frage 2: Unausgesprochen werden Überstunden von uns erwartet. Die Begründung dafür sind laufende Projekte.. da wir aber immer an Projekten arbeiten, gilt diese Begründung praktisch jederzeit. Für die Überstunden gibt es keinen Ausgleich. Auch für Arbeitszeiten an Wochenenden gab es bisher keine Ausgleiche und die ältere Generation von Studenten sagte uns, dass wir uns darauf auch nicht einstellen sollen.

Kann mir jemand irgendetwas Hilfreiches dazu sagen?

Studium, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer
Total unzufrieden mit neuer Wohnung

Hallo ich habe ein Problem, welches ich im Folgenden kurz schildern möchte. Es geht um meine Perspektiven, meine aktuelle Wohnung möglichst schnell zu verlassen.

Ich bin 20 Jahre jung und habe mir, zusammen mit zwei anderen Azubis, die mit mir in einer "fremden" Stadt angefangen haben, eine Wohnung gesucht. Im bewohnten Zustand sah die Wohnung zwar nicht schön aus, aber auch nicht so schlimm, wie ich sie heute vorgefunden habe. Meine beiden Mitmieter haben heute die Schlüsselübergabe gemacht, womit wir uns praktisch mit den Zuständen einverstanden erklärt haben. Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung "unrenoviert" übergeben wird und auch der Vermierter, als Angestellter einer Hausverwaltung, hat uns seine ehrliche Meinung über die Wohnung gesagt: schlechter Zustand.

Man darf also gut und gerne sagen, dass wir selbst Schuld sind. Dennoch: Die Wohnung ist, auch wenn wir hier vor Ort maximal 2 Jahre bleiben, unbewohnbar. Wir müssten nahezu alles revonieren: Bad komplett, jede Wand, den kompletten Boden, Türen, Fensterläden, Balkon usw.. die Kosten würden sich nicht lohnen und ohne "Renovierung" ist mit der Wohnung nichts anzufangen.

Im Mietvertrag steht, dass wir drei Monate im Voraus kündigen müssten. Die Wohnung gaben wir offiziell ab heute (dem 01.09.2012) gemietet, weil die Vormieter raus wollten/sollten.

Meine Frage: Wie komme ich am günstigen weg, wenn ich davon ausgehe, dass ich die Wohnung auf keinen Fall "behalten" möchte? Wenn wir die Wohnung nicht bewohnen, können wir dann wenigstens die Nebenkosten der drei Monate sparen?

Hoffe auf hilfreiche Ratschläge, aber dass ich selber Schuld bin, das weiß ich bereits.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.