Hallo Zusammen,
meine Scheibe ging bei meinem Auto nicht mehr hoch. Die KFZ Werkstatt sagte es muss der Scheibenmotor sein - Auf meine Nachfrage ob es eventuell nur eine Sicherung ist, sagten Sie das dies nicht möglich wäre.
Also wurde der Preis vereinbart und die Reparatur durchgeführt. Dann rief die Werkstatt an das Sie den neuen Motor eingebaut haben - Der Fehler aber nun doch nicht beim Motor lag sondern am Steuerbord. Diesen Fehler zu beheben würde nochmal das doppelte Kosten. Den neuen Motor müsste ich trotzdem bezahlen, der alte sei eh kaputt gewesen sagte man mir. Ich bat die Werkstatt den alten Motor aufzuheben, damit ich dies überprüfen lassen kann.
Bei der Abholung vom Auto sagte man mir das der Motor bereits entsorgt sei und es da keine Möglichkeit gibt. Die Rechnung musste ich kompl. bezahlen, sonst hätte ich mein Auto nicht mitbekommen.
Ich habe den Motor schrifftlich angemahnt. Keine Rekation der Werkstatt.
(Meines Wissens) hätte ich nach § 929 BGB den Motor auf jedenfall zurück bekommen müssen.
Meine Frage: Was kann ich nun machen ?