Dies betrifft das schweizer Gesetz

Ich habe vor kurzem, 3 Tage in einer Firma als Aushilfe gearbeitet. Mit dem Personalleiter habe ich Deutsch gesprochen, und ich habe auch auf Deutsch gearbeitet. Die Niederlassung war auch in Zürich. Doch die Lohnabrechnung kam mir jetzt auf einmal auf Französisch, da der Hauptsitz in Genf ist. Der Arbeitgeber verweigert mir das Ganze auf Deutsch auszustellen.

Meines Erachtens muss er mir die Lohnabrechnung in der jeweiligen Korrespondenzsprache ausstellen. Doch er behauptet Französisch ist auch eine offizielle Amtssprache. Dies ist auch richtig, aber ich bin mir sicher es gibt ein Gesetz über die angewendeten Korrespondenzsprachen.

Ich bitte um jede Hilfe, aber vorallem um einen Link zu einem Gesetz! Ich finde leider absolut gar nichts.

Vielen Dank Liebe Grüsse