ich bin als Innendienstmitarbeiter eingestellt worden. In meinem Arbeitsvertrag steht das meine Tätigkeit insbesondere die Auftragsannahme, Auftragsbearbeitung , Rechnungsstellung usw. sind. Es gibt noch den Zusatz der Arbeitnehmer ist auf Weisung des Arbeitgebers verpflichtet, auch andere Ihm zumutbare und seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechenden Tätigkeiten, ggf- auch an einem anderen Ort in zumutbarer Entfernung zu übernehmen. Die Firma will mich nun in den Außendienst versetzen mit 3-4 Übernachtungen, in dem zu betreuenden Gebiet. Ist dies Zulässig oder kann ich dagegen angehen?