Hallo,

ich bin seit knapp 6 Wochen krank geschrieben. Da ich mir aber einen Krankengeldbezug nicht leisten kann, werde ich versuchen am letzten Tag der Lohnfortzahlung durch AG wieder meine Arbeit aufzunehmen. Habe dies dem AG gemeldet. Dieser freut sich, verlangt aber eine sog. "Gesundschreibung" (für lediglich 2 Tage, die Arbeit ist mit keinen Gefahren verbunden).

Mein Arzt meinte "so was sei Quatsch, eine Gesundschreibung gäbe es gar nicht, er habe "voraussichtlich bis" die Arbeitsfähigkeit attestiert und nicht "absolut bis", wenn es mir "besser geht" darf ich in die Arbeit gehen. Der Versicherungsschutz (Wege UV etc. bestehe in jeden Fall, es sei nirgends geschrieben dass der Unfallschutz NUR den gesunden Arbeitnehmern vorenthalten ist).

In vielen Rechtsforen wird darüber diskutiert, irgendwie kennt sich aber keiner richtig aus.

Wer kann mir eine Rechtgrundlage für diese angebliche "Gesundschreibung" nennen ? Wo ist sie verankert und wie heißt der Paragraf ? (Sorry wegen dem langen Text) :-)

Vielen Dank im Voraus !!! Ralf