Ich arbeite in einer Bäckerei als Verkäuferin, die Besetzung ist 1/1. D,h, die Kollegin und ich wechseln uns in den Schichten (07-13 Uhr / 13-20 Uhr) regelmäßig ab. In der jeweiligen Schichtzeit sind keine Pausen möglich,da ich ja alleine bin und den Laden ja nicht alleine lassen kann. Außerdem kommen ja ständig Kunden. Bis vor kurzem war es so,daß ein höherer Mitarbeiter in der Verwaltung der Bäckerei diese sog. "Verstöße" gg. das Arbeitsrecht aus der Lohnberechnung herausgenommen hat,da bei uns ja keine Pausen möglich sind (dies betrifft übrigens mehrere "kleinere" Läden der gleichen Bäckerei, in welchen ebenfalls nur 2 Verkäuferinnen im Wechsel arbeiten. Dieser Mitarbeiter ist nun seit 3 Monaten nicht mehr in der Firma... Bei der letzten Gehaltsabrechnung habe ich dann festgestellt, daß mir diese Pausen -die ich nach dem Arbeitsrecht machen muß,tatsächlich aber nicht machen kann- im Stundenverzeichnis abgezogen, also nicht bezahlt werden. Bei einer Arbeitszeit Mo-Sa und jeden Tag 30 Minuen kommt da schon einiges zusammen.

Meine Frage: Gibt es für solche Fälle (läden,vielleicht sogar speziell Bäckereien), in welchen nur eine einzige Verkäuferin zur Verfügung steht, eine Ausnahmeregelung bezüglich der Arbeits-Pausen? Wenn ja,wo steht das? Zur Info, Auskunft des Betriebsrates: "Hmm...ja......hmmm...mal schauen...hmm"... Das war vor 3 Wochen,nachdem ich das erste Mal den Stundenabzug festgestellt hatte. Seither ist Funkstille... Von der Gehalts-Verwaltung kam nur "...das ist so,ist im Gesetz so vorgeschrieben,ob sie die Pause nun machen oder nicht".... ????

Ich bin jetzt seit fast 15 Jahren in der Firma,aber so etwas ist früher nicht passiert. Nur...die Firma zu verlassen würde quasi Dauerarbeitslosigkeit bedeuten, denn mit meinen 52 Jahren woanders neu anzufangen...ich weiß nicht...

Vielleicht kann mir ja jemand helfen,hat vielleicht selbst soetwas schon erlebt oder kennt die entsprechenden Gesetzestexte,die ich dann der Personalverwaltung vorhalten kann.

Vielen Dank im Vorraus

A.Metzger