Nachbesserung des Arbeitszeugnisses

Hallo!

Ich habe am letzten Tag meiner Arbeit das Arbeitszeugnis bekommen.

So sieht das Zeugnis aus:

--- Beschreibung, wann ich angefangen habe und was ich gemacht habe (das Aufgabengebiet).---

Dann folgendes:

„Er ist aufgrund seines soliden Fachwissens in der Lage, die ihm übertragenen Aufgaben engagiert und mit Eigeninitiative zu erledigen. Dabei arbeitete er rationell und zuverlässig, überblickte schwierige Aufgaben und fand zutreffende Lösungen. Herr XXX erkannte auch bereichsübergreifende Zusammenhänge und war ebenso bei akuten Problemen in der Lage, Prioritäten zu setzen sowie verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen.

Seine Leistungen haben unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.

Das persönliche Verhalten von Herrn XXX gegenüber Vorgesetzen, Mitarbeitern und Kunden unseres Unternehmers war immer einwandfrei.

Herr XXX scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für die erbrachte Leistung und wünschen ihm für die Zukunft beruflich wie privat weiterhin alles Gute.“

Entschlüsselt habe ich den Text erst später hier

http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat3/Formulare/pdf/Leistungsbeurteilung%20%20Schlussformulierung%20mit%20Mustertext.pdf

Es entspricht eindeutig einer Note 3 (befriedigend) !

Mein Arbeitgeber hat mir versprochen ein gutes Zeugnis zu erstellen, was hier nicht der Fall war. Ich habe vor, ihn um Nachbesserung zu bitten. Leider weiß ich nicht, wie ich mein Anliegen formulieren und begründen soll.

Sollte ich ihn darauf hinweisen, dass z.B. ohne das Wort "stets" es sich lediglich um ein befriedigendes Arbeitszeugnis handelt. Dass** „solides Wissens“** durch „umfassende Fachkenntnisse“ ersetzt sein sollte? Falls ja, was soll ich noch erwähnen?

Oder reicht es, wenn ich einfach sage, dass ich mit dem Arbeitszeugnis nicht zufrieden bin, denn das Zeugnis nicht so wohlwollend wie erwartet ist?

Ich bitte um euren Rat!

PS. Wirkt die Schlussformel in meinem Zeugnis positiv oder negativ?

Vielen Dank!

Job, Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis
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