Zustimmung zur Veränderung einer Stellenbeschreibung, Weisungsrecht, Arbeitsrecht

Hallo zusammen ...

Der Fall:

Der Arbeitgeber ist eine Hilfsorganisation mit Tarifvertrag in Anlehnung an den AVR. Die Stellenbeschreibung ist per Definition Anlage des Arbeitsvertrages. Ein Mitarbeiter erhält nun eine geänderte Stellenbeschreibung die ohne seine Mitwirkung und ohne Rücksprache mit ihm geändert wurde. Im Unterschriftenfeld der neuen Stellenbeschreibung steht "zur Kenntnis genommen". Falls er nicht unterschreibt, wird ihm die neue Stellenbschreibung unter Zeugen überreicht. Der hinzugefügte neue Part der Stellenbeschreibung betrifft die Vertretung einer anderen völlig fremden Abteilung, für diese besteht keine Ausbildung und Einweisung sowie kein Zugriff auf Arbeitsmittel und Dateien.

Der Arbeitgeber beruft sich ein sein Weisungsrecht und die Gewerbeordnung.

Meine konkreten Fragen bzw. eigenen Ansichten zu dem Fall:

Ist eine Stellenbeschreibung nicht ein WESENTLICHER Bestandteil des Arbeitsvertrages dem ich per Unterschrift zugestimmt habe?

Kann ein wesentlicher Bestandteil eines Vertrages - auch wenn es eine Anlage ist - nur zur Kenntnis gegeben werden?

Oder bedarf es hier nicht eigentlich einer Änderungskündigung?

Muss der Arbeitgeber nicht nachweislich dafür sorgen, dass neu definierte Aufgabe auch erfüllt werden können?

Kann der Mitarbeiter die Aufnahme der neu zugewiesenen Tätigkeiten verweigern, wenn ihm hierzu die Unterweisung und Mittel fehlen?

Besten Dank schon einmal an alle antwortenden und engagierten Arbeitsrechtler!

Gruß, Galsan

Arbeitsrecht, AVR, Tarifvertrag, Stellenbeschreibung
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