Hallo zusammen,

ich bin gerade im 2. Semester eines Dualen Studiums (also nicht mehr in der Probezeit) und habe im 1.Semester schon gemerkt dass, das Studium und die Art des Dualen Studiums mir nicht so liegen. Nach wöchentlichen hin und her überlegen hab ich jetzt den Entschluss gefasst zu Kündigen, da es mir nichts bringt wenn ich was Studiere wo ich mich selber später nicht drin Arbeiten sehe. Da ich vorab schon eine erfolgreiche abgeschlossene Ausbildung absolviert habe will ich mich jetzt in Form eines Meisters lieber Weiterbilden. Die Weiterbildung dazu fängt allerdings schon am 1.6 an. In meinen Ausbildungsvertrag der BA sowie Praxispartner steht:

7.1 Kündigung während der Probezeit


Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

7.2 Kündigung außerhalb der Probezeit


Nach der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag nur gekündigt werden 1. aus einen wichtigen Grund oder 2. wenn der Studierende vom Studium exmatrikuliert worden ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.


Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung Wird der Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Praxispartner oder der Studierende Schadenersatz vom anderen verlangen, wenn der andere den Grund der Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung gemäß Ziffer 7.2. (2)


So meine Frage ist jetzt da ich wegen einen neuen Bildungsweg Kündige habe ich dann eine Kündigungsfrist von 1 Monat? Und kann mich dann quasie meine Ausbildungsstelle auf Schadenersatz verklagen ja? Und was zählt den z.B unter einen wichtigen Grund? Habt ihr vielleicht Erfahrung mit Kündigen eines Dualen Studiums und könnt mir erzählen wie das bei euch ablief.

Danke schon mal für eure Antwort.