Teilzeit Arbeiten und Ausbildungssuchend - Kindergeld?

Hallo

Ich bin zur Zeit Arbeitslos.

Nun nach langem suchen habe ich endlich eine neue Stelle gefunden aber erstmal nur Teilzeit.

Nun erhalte ich bzw meine Eltern Kindergeld, weil ich Ausbildungssuchend gemeldet bin.

Eine Ausbildung habe ich schon gemacht suche aber eine neue, weil der Bereich in dem im gelernt habe nichts für mich ist.

Ich suche also gleichzeitig zum Teilzeitjob auch eine neue Ausbildung für den 01.08 bzw 01.09.2021

Die Teilzeitstelle ist als Übergang gedacht bis zur neuen Ausbildung.

Auf der Seite der Arbeitsagentur steht, dass man maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten darf damit man immernoch gleichzeitig Ausbildungssuchend gemeldet sein darf.

Wie viele Stunden wären das denn dann circa im Monat?

Es sind ja nicht immer nur genau 4 Wochen pro Monat

Der Teilzeitvertrag würde am anfang nur 80Std die Wochen gehen da bin ich ja noch in der Norm. Aber falls es irgendwann erhöht wird wie viele Stunden darf ich denn dann, damit ich immernoch Ausbildungssuchend gemeldet sein darf?

Kennt sich damit jemand aus?

Danke im voraus :))

Kind sucht eine weitere Ausbildung

In diesem Fall haben Sie in der Regel bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Das gilt nur dann, wenn Ihr Kind regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet oder höchstens geringfügig beschäftigt ist.

Bitte reichen Sie in diesem Fall bei Ihrer Familienkasse ein:

Quelle:

Arbeitsagentur.de

Arbeitsamt, Kindergeld, Teilzeit, Ausbildungssuchend, Ausbildung und Studium
VZ-Studium in Kurzarbeit?

Hallo zusammen,

jetzt eine tricky Frage über die ich mir schon mehrere Wochen den Kopf zerbreche. Ich hoffe, jemand hat eine Idee die vielleicht die Antwort sein könnte!

Wie viele in Deutschland bin ich gerade auf Kurzarbeit (KA) gestellt und darf aber mittlerweile wieder 12h/Woche (statt 40) arbeiten. Nach Überlegungen während des Lockdowns und Gespräch mit meinem Vorgesetzten (VG), habe ich mich für das Wintersemester an der Uni beworben um mit meiner reichlich vorhandenen Zeit etwas sinnvolles nebenher zu beginnen. Offiziell ist es von meinem VG genehmigt. Jetzt stellt sich allerdings die Frage - verliere ich offiziell meinen Anspruch auf KA-Geld wenn das Unternehmen weiß, dass ich ab November Vollzeit studiere? Auf meine eigentliche Arbeit hat das Studium aktuell überhaupt keine Konsequenzen, weil ich als "normaler" Student sowieso bis zu 20h/Woche arbeiten darf. Aktuell sind es ja noch weniger Stunden. Sollte das Unternehmen die MA wieder auf 100% zurückholen, würde ich (wie bei einem Werkstudentenjob auch) meine Stunden auf 20h/Woche anpassen. Steuertechnisch würde ich ja mehr Steuern zahlen, als ich mit dem Studentenstatus eigentlich tun müsste. Von daher auch nicht schlecht für das Finanzamt. Ich versuche nur das beste aus meiner Situation zu machen und möchte nicht Däumchen drehen. Allerdings möchte ich auch nicht meinen KAG-Anspruch verlieren oder wegen der Abrechnung Schwierigkeiten bekommen oder machen. Wegen der aktuellen Situation die so viele betrifft aber doch immer noch chaotisch ist, weiß ich nicht wo ich mir neutralen Rat holen kann.

Liebe Grüße und danke fürs Durchlesen! Ich hoffe es war einigermaßen verständlich.

Studium, Kurzarbeit, Recht, Arbeitsamt, Finanzamt, Ausbildung und Studium
Bildungsgutschein abgelehnt da nicht erwerbsfähig. Was nun?

Hallo,

einen Antrag auf einen Bildungsgutschein gestellt, damit ich ein (Fern)Studium machen kann, solange ich noch körperlich eingeschränkt bin und ich im Anschluss dann keine Leistungen mehr beziehen muss.

Ich wurde vertröstet mit den Worten, dass ich erstmal zum Arbeitsmedizinischen Dienst muss, der meine Einschränkungen notiert. Ich wurde als "Nicht erwerbsfähig" eingestuft aber im Gutachten steht, dass mir das Studium zugetraut werden kann.

Meine Sachbearbeiterin hat mich nun kontaktiert und hat den Bildungsgutschein abgelehnt, weil ich zu viel mit den Arztterminen zu tun hätte ( 2x 1 Std in der Woche - das ist NICHTS ). Sie sagt, ich könne mich jetzt das nächste halbe Jahr erstmal ausruhen, dann könnte ein neues Gutachten erstellt werden. Aber ich finde das einfach nur unglaublich sinnfrei! Ich möchte jetzt gern die Zeit mit etwas überbrücken, was ich dann nach dem ganzen Elend auch nutzen kann, da es ein Bereich ist, bei dem ich flexibel arbeiten kann. Durch meine körperliche Krankheit werde ich nicht mehr in meinen alten Beruf zurückkehren können und habe dann gezielt etwas gesucht, bei dem das mit einbezogen wurde.

Dazu kommt jetzt auch noch, dass ich eine Kündigung der Wohnung bekommen habe und noch auf der Suche nach einer neuen Wohnung bin. Das wurde mir dann auch noch direkt mit angekreidet und gesagt "Sie sind doch viel zu belastet, wenn Sie jetzt auch noch eine Wohnung suchen müssen".

Ich finde das ein bisschen frech, dass mir fremde Leute sagen, wie belastbar ich bin. Habe noch ein Kind mit ADHS Zuhause , woran mich das Amt auch noch erinnert hat, aber dennoch ist das etwas, was ich definitiv unter einen Hut bekommen würde, immerhin sind es nur 2-3 Stunden täglich, in denen ich lernen müsste und mein Kind dann ja auch in der Schule ist

Ich möchte jedenfalls nicht noch mehr Zeit sinnlos vergeuden und einfach nur endlich was machen, nachdem ich jetzt so lange nichts mehr tun konnte.

Kann mir jemand sagen, ob das überhaupt alles so rechtens ist?

Krankheit, ALG II, Arbeitsamt, Bildungsgutschein, Hartz IV, Jobcenter, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium
ALG2 Hausdurchsuchungen. Was nun?

Hallo,

ich beziehe leider aus gesundheitlichen Gründen schon seit einigen Jahren ALG2.

Die Familie meines Partners wohnt in einem Einfamilienhaus und beziehen das komplette Haus, bis auf den unteren Bereich. Diesen haben sie für mich freigeräumt, sodass ich hierhinziehen konnte, da es absolut keine freie Wohnung in der Umgebung gab, welche vom Amt als angemessen betrachtet werden konnte. Ich habe also mit meinem Kind zusammen eine 2-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad – lediglich die Waschküche teile ich mir mit den "Vermietern". Die Wohnung ist abgeschlossen und hat auch einen separaten Eingang mit Briefkasten und Klingel.

Diese Wohnungskosten werden auch vom Amt übernommen

Nun hat mir meine Sachbearbeiterin letztes Jahr den Außendienst vorbeigeschickt, der prüfen sollte, ob ich nicht heimlich doch mit meinem Partner zusammenwohne. Sie haben sich umgeschaut und auch nichts gefunden, da mein Partner wirklich oben wohnt.

Nun hat sie den Außendienst schon wieder vorbeigeschickt, konnte aber nicht rein, weil ich nicht Zuhause war. Sie ist wieder der Meinung, dass ich was zu verstecken habe und er jetzt doch hier unten wohnt. Natürlich ist er auch ab und zu mal unten aber da mein Kind eine diagnostizierte Sozialstörung hat, kann mein Partner nicht gut damit umgehen und möchte keine gemeinsame Wohnung. Für mich ist es in Ordnung, weil ich ebenfalls festgestellt habe, dass die Beziehung deutlich besser funktioniert, wenn wir etwas Abstand haben. Meine Sachbearbeiterin kann das nicht nachvollziehen und meint jetzt, dass sie jetzt schauen wird, dass sie die Leistungen für die letzten Jahre zurückfordern möchte.

Sie sagt, sie würde dann gern auch die Räumlichkeiten meines Partners einsehen wollen, allerdings liegt der im Bereich des Vermieters und die Leute müssten dann auch durch die Räume des Vermieters laufen und diese sind deswegen nun stinksauer, weil sie keine fremden Leute in ihrem Heim haben möchten. Kann sie vom Vermieter verlangen, dass die Räumlichkeiten ihres Sohnes einsehbar sein müssen ? Weil so gesehen, sind es ja direkt 2 private Räumlichkeiten – einmal die meines Partners und dann noch die des Vermieters. Und kann wegen so eines Verdachts auch eine richtige Hausdurchsuchung durch die Polizei angeordnet werden?

Zu allem Überfluss haben sich die Vermieter nun auch noch dazu entschieden, dass das Haus verkauft werden soll, also werden wir auch jetzt wieder getrennt voneinander leben. Auch das wollte die Sachbearbeiterin so wieder nicht akzeptieren, sodass ich in einer Kurzschlussreaktion zu ihr sagte, dass wir uns getrennt haben. Ich bin es Leid, dass ich mich dafür zu rechtfertigen, dass wir nicht zusammen wohnen wollen, es geht sie doch auch eigentlich nichts an, ob ich in einer Partnerschaft lebe oder nicht?. Sie wollte nun die neue Anschrift meines Partners haben und dieser ist mittlerweile auch schon so genervt und will seine Adresse nicht rausgeben, weil er mit diesem Theater nichts zu tun haben will. Muss er seine Adresse rausgeben?

Arbeitslosengeld, Hausdurchsuchung, Arbeitsamt, Außendienstmitarbeiter, Hartz IV, Jobcenter, Sozialbetrug
Wie hoch BAB?

Ich fange ab Montag eine betriebliche Ausbildung als Lagerist an und habe BAB beantragt, da vom Azubigehalt im Monat nicht viel übrig bleibt (nach Abzügen von Miete, Nebenkosten und Lebensmittel ca. 200€). Ich bin volljährig, bin ledig (kein Partner und keine Kinder), habe eine Wohnung und habe vier Monate Arbeitslosengeld I bezogen und sonst keine Leistungen vom Amt in Anspruch genommen.

Wieso kommt es trotzdem immer noch darauf an, wie viel meine Eltern verdienen? Ich bin sogar schon bald an der 30 Jahren Grenze. Meine Mutter war immer Hausfrau und mein Vater hatte einen gut bezahlten Job, ist nun Rentner.

Ich habe mit dem Amt telefoniert und bekam gesagt, dass meine Eltern auch was zugeschickt bekommen werden und es geprüft wird, ob meine Eltern mich unterstützen könnten. An sich könnten meine Eltern mich unterstützen, aber das will ich nicht. Ich will von meinen Eltern nicht abhängig sein, sondern will auf eigenen Beinen stehen mit dem Gehalt, aber eben mit etwas Zuschuss vom Amt, da mir das zusteht und ich die Voraussetzungen soweit erfülle.

Wie hoch wäre dann bei mir ungefähr der Satz bei der Berufsausbildungsbeihilfe? Weniger als die Hälfte oder sogar gar nichts?

Arbeit, Schule, Wohnung, Geld, Leistung, Arbeitslosengeld, Ausbildung, Eltern, Abrechnung, Agentur für Arbeit, Anspruch, Arbeitsamt, BAB, Berufsausbildungsbeihilfe, Jobcenter, Staat, Unabhängigkeit, Voraussetzungen, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Noch keinen einzigen euro von der Agentur für Arbeit bekommen, aber diese schreiben das alle Zahlungen eingestellt wurden, kann das sein?

Hier die kurzfassung, eine Freundin hat mich um Hilfe gebeten aber sowas habe ich noch nie erlebt.

Sie wurde ende März arbeitslos und das wusste die Agentur für Arbeit, nach einem Monat in dem sie kein Geld erhalten hatte, hatte sie dann mal versucht da anzurufen, es hieß ja wegen Corona das man sich nicht melden müsste, es war aber auch unmöglich telefonisch bei dene irgendwie durch zu kommen. Auf alle Fälle habe ich ihr dann Geld geliehen und Sie meinte sie wartet mal ab und probiert es dann einen Monat später (also Anfang Juni) was wir dann auch gemacht haben... jetzt kommt der ober hammer: Ihre Sachbearbeiterin konnten wir bis heute noch nicht erreichen also haben wir mit jmd. anderem gesprochen, der sagte zu uns das sie im April abgemeldet wurde (ohne das irg. jmd uns bescheid gegeben hat) und er meinte da wäre vermekt gewesen das sie nur arbeitssuchend ist und nicht arbeitslos (das ist das erste mal das wir mit dem Arbeitsamt jemals zu tun hatten weshalb uns der unterschied erst nicht klar war). Dann musste sie quasi ab dem Tag wo wir angerufen haben des Arbeitslosengeld beantragen also ab 1.6.

Aufeinmal bekam sie dann mega viele Schreiben, tausend sachen wollten die und des haben wir alles geliefert, auf die Berufsvorschläge sind wir nicht eingegangen weil es immer in dem Bereich war, wo sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann (was sie auch telefonisch merfach mitgeteilt hat, aber die halt weiter zugeschickt hatten, wir haben uns dabei dann nix gedacht weil sie des ja dene schon zwei mal gesagt hatte)

Und jetzt kommt heute ein Brief das ihre Arbeitslosengeldzahlung gestoppt wurde weil sie sich nicht beworben hat, sie hat aber bis heute nicht einen einzigen cent bekommen, wie geht den sowas???

Ich bin völlig fertig, war gerade nur noch am heulen, und anspruch auf die Zeit vor dem 1.6 hat sie auch nicht weil ihr handy kaputt ist wo der Nachweis drauf war, dass sie dort angerufen hatte, obwohl ich des auch nicht blicke... Kann uns bitte irgendjemand helfen?

Arbeit, Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, arbeitslos

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