Arbeitslosen Geld rückwirkende Nachzahlung?
Guten Tag, ich habe mich seit dem 13.04.2020 arbeitslos gemeldet, davor war ich 2 Jahre beschäftigt. Gekündigt habe ich am 31.012.2019 gemeldet beim Amt jedoch erst am 13.04/2020. wird es trotzdem bezahlt oder Kann ich jetzt eine Sperrzeit rechnen ? Aufgrund von Mobbing Attacken habe ich von selbst aus gekündigt. Habe die kommende Woche nun Alle wichtigen Dokumenten zusammen.
habe den Antrag online gestellt..
. Ich hatte damals ein neues Arbeitsverhältnis beginnen können aber ging dann leider doch nicht.
und dann kam corona. Jetzt geht es wieder bergauf und warte schon auf das ein oder andere Vorstellungsgespräch.
Mit wie viel kann ich rechnen zirca also ab April aus bis jetzt ?
Habe zirca 2390 brutto verdient...
vielen Dank für die Antworten !
2 Antworten
Ohne hier die genauen Umstände zu kennen, gibt es für den Leistungsbezug verschiedene Voraussetzugen.
Eine davon ist bspw. die persönliche Arbeitslosmeldung bzw. im April aufgrund coronabedingter Schließungen der Arbeitsagenturen die dortige telefonische bzw. elektronische Meldung.
Erst ab diesem Tag (13.04.2020) kann bewertet werden, ob alle für den Leistungsbezug notwendigen Dinge vorliegen.
Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du selbst zum 31.12.2019 gekündigt?
Dies ist ein typischer Auslöser für eine klassische Sperrzeit. Der Gesetzgeber hat den Verlauf einer Sperrzeit klar definiert.
(2) Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. Werden mehrere Sperrzeiten durch dasselbe Ereignis begründet, folgen sie in der Reihenfolge des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 bis 9 einander nach.
Maßgeblich ist hier "beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis". Aus meiner Einschätzung heraus dürfte die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe zum 01.01.2020 beginnen (Weil Tag nach dem Ereignis). Angenommen es wären 12 Wochen, dann würde diese am 24..03.2020 enden. Da Du dich erst danach gemeldet hast, werden die Tage der Sperrzeit wohl vom Gesamtanspruch entsprechend der geltenden Regeln abgezogen.
Zudem wird wohl auch die Sperrzeit wegen verspäteter Meldung eintreten. Ob diese direkt im Anschluss an die zuvor beschriebene Sperrzeit weiterläuft oder mt dem Tag der Meldung erst ausgelöst wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich vermute aber, dass Du sehr bald nach dem 13.04.2020 auch Arbeitslosengeld beziehen wirst.
Die Leistungshöhe wird sich 'Pi mal Daumen' auf 60 / 67 % vom letzten Netto belaufen. Die ARbeitsagentur hat jedoch ein Selbstberechnungsprogramm:
https://www.pub.arbeitsagentur.de/start.html
Gut, also gehen Sie davon aus dass ich ab April bis jetzt das Arbeitslosengeld 1 beziehen kann ?
ich hoffe ich bekomme die Monate angerechnet..
Aufgelaufene Zahlungen werden i d.R in einer Summe nachgezahlt.
Verstehe,also würde ich dann quasi von April bis jetzt quasi in einer Summe ausgezahlt bekommen ?
Lg
Sperrzeit wegen Eigenkündigung = 12 Wochen
Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitslosmeldung = 1 Woche
das heißt für 13 Wochen kein Geld ab dem 13.04.2020
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, ich bekomme nächste Woche Bescheid wie viel Geld mir zusteht. Hoffe auch dass ich ab dem Monat April meine Auszahlung bekommen, viele Rechnungen haben sich seitdem angestaut. Wird die Auszahlung samt den vorherigen Monaten dann in einer Summe stattfinden oder eher getrennt ?
Danne for die ausführliche Antwort !
lg