Bildungsgutschein abgelehnt da nicht erwerbsfähig. Was nun?
Hallo,
einen Antrag auf einen Bildungsgutschein gestellt, damit ich ein (Fern)Studium machen kann, solange ich noch körperlich eingeschränkt bin und ich im Anschluss dann keine Leistungen mehr beziehen muss.
Ich wurde vertröstet mit den Worten, dass ich erstmal zum Arbeitsmedizinischen Dienst muss, der meine Einschränkungen notiert. Ich wurde als "Nicht erwerbsfähig" eingestuft aber im Gutachten steht, dass mir das Studium zugetraut werden kann.
Meine Sachbearbeiterin hat mich nun kontaktiert und hat den Bildungsgutschein abgelehnt, weil ich zu viel mit den Arztterminen zu tun hätte ( 2x 1 Std in der Woche - das ist NICHTS ). Sie sagt, ich könne mich jetzt das nächste halbe Jahr erstmal ausruhen, dann könnte ein neues Gutachten erstellt werden. Aber ich finde das einfach nur unglaublich sinnfrei! Ich möchte jetzt gern die Zeit mit etwas überbrücken, was ich dann nach dem ganzen Elend auch nutzen kann, da es ein Bereich ist, bei dem ich flexibel arbeiten kann. Durch meine körperliche Krankheit werde ich nicht mehr in meinen alten Beruf zurückkehren können und habe dann gezielt etwas gesucht, bei dem das mit einbezogen wurde.
Dazu kommt jetzt auch noch, dass ich eine Kündigung der Wohnung bekommen habe und noch auf der Suche nach einer neuen Wohnung bin. Das wurde mir dann auch noch direkt mit angekreidet und gesagt "Sie sind doch viel zu belastet, wenn Sie jetzt auch noch eine Wohnung suchen müssen".
Ich finde das ein bisschen frech, dass mir fremde Leute sagen, wie belastbar ich bin. Habe noch ein Kind mit ADHS Zuhause , woran mich das Amt auch noch erinnert hat, aber dennoch ist das etwas, was ich definitiv unter einen Hut bekommen würde, immerhin sind es nur 2-3 Stunden täglich, in denen ich lernen müsste und mein Kind dann ja auch in der Schule ist
Ich möchte jedenfalls nicht noch mehr Zeit sinnlos vergeuden und einfach nur endlich was machen, nachdem ich jetzt so lange nichts mehr tun konnte.
Kann mir jemand sagen, ob das überhaupt alles so rechtens ist?
2 Antworten
Kann ich verstehen. Jedoch ist ein Bildungsgutschein eine reine Ermessenssache des SB, sozusagen eine freiwillige Leistung. Ich habe auch keinen bekommen, obwohl ich ihn gebraucht hätte (Kann meinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben). Ist denen aber egal und da nützt auch der ÄD und BPD (Berufspsychologischer Dienst) nichts. Dein Test dort kann noch so gut ausfallen. Im Enddefekt entscheidet dein SB.
Dir bleibt nichts anderes übrig als es von deinem Regelsatz zu bezahlen oder tatsächlich ert deine Krankheit zu überstehen. Einfach mal si ich will, macht ihr mal gibts nicht.
Zu deiner Frage also: Ja es ist rechtens! Hast du dies schriftlich, kannst du Widerspruch einlegen, wirst aber kein Erfolg haben.
Das war ich auch aber ist denen egal. Du hast keine Chance. Ich hätte eine Umschulung gebraucht, stattdessen ließen die mich in Hartz4 versauern. Besuche wenn du gesund bist eine Abendschule.
Du sollest Dir rechtliche Unterstützung vor Ort suchen. Z.B. bei einer Arbeitsloseninitiative oder bei einem Anwalt.
Ich bin jetzt schon so lange arbeitslos - das muss doch auch in deren Interesse sein, dass ich endlich etwas finde. Vom Regelsatz bezahlen kann ich ihn nicht, da es zu viel ist, um es monatlich zahlen zu können.. Und so wirklich aussitzen kann ich die Krankheit nicht, da sie chronisch ist und es immer unregelmäßig ausbricht. Deshalb wollte ich ja diesen Beruf lernen, damit ich flexibel arbeiten kann und an den schlechteren Tagen einfach nicht arbeiten muss. Es besteht schon die Gefahr, dass es niemals besser wird aber ich kann ja jetzt nicht 5-6 Jahre darauf warten, ob es vielleicht doch noch besser wird so lange einfach nichts tun, obwohl ich stattdessen schon längst selbst hätte arbeiten gehen können...