ALG2-Mietbescheinigung Pflicht?
Ich kann innerhalb der Anlage KDU keine Angaben dazu machen, wie meine Miete sich auf einzelne Kostenfaktoren wie Heizkosten usw. verteilt, weil ich einen pauschalen Mietbetrag zahle, und auch in meinem Mietvertrag nichts weiter dazu steht.
Jetzt soll ich eine Mietbescheinigung vom Vermieter mit detaillierten Angaben ausfüllen lassen, mit der Begründung, dass das so nötig sei, um meinen Mehrbedarf für Warmmiete richtig ermitteln zu können.
Damit müsste den ALG-Bezug gegenüber Vermieter outen, was ich aus guten Gründen nicht will.
Die Miete, die ich zahle, liegt sehr weit unter dem, was sonst ortsüblich und auch bundesweit schon für eine 1-Zimmerwohnung gezahlt werden muss. Daher ist eigentlich sowieso klar, dass das Amt das komplett tragen muss.
Hat jemand Erfahrung, ob man in so einem Fall irgendwie um die Mietbescheinigung rumkommt?
5 Antworten
SGB - 2 Pauschalmiete, Mietbescheinigung / Frag einen Anwalt !
Das solltest du einmal im Internet eingeben und auch finden und das solltest du dir dann gründlich durchlesen, dass sollte deine Frage dann beantworten.
Ich kann dir aber schon jetzt sagen, die Forderung vom Jobcenter bei einer Pauschalmiete eine Mietbescheinigung zu fordern ist völliger Blödsinn, denn nicht umsonst wird es diesen und nicht einen normalen Mietvertrag geben.
Ich würde dir raten gegen die Forderung umgehend einen schriftlichen Widerspruch einzulegen, mit der Begründung, dass eine pauschale Mietzahlung zulässig ist und du zur Feststellung der Angemessenheit der Wohnkosten nach § 22 SGB - ll alle erforderlichen Nachweise schon erbracht hast.
Und noch etwas, auch wenn in deiner pauschalen Miete auch dein Verbrauch von normalem Haushaltsstrom enthalten ist, der im Normalfall aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu zahlen ist, darf das Jobcenter hier keinen fiktiven Abzug von deinem Regelbedarf vornehmen, dazu gibt es auch schon mehrere Urteile von Sozialgerichten, darunter auch vom ( BSG ) - Bundessozialgericht.
Ob Du um die Mietbescheinigung herumkommst, kann ich nicht versprechen.
Du solltest jedoch diese Angaben:
wie meine Miete sich auf einzelne Kostenfaktoren wie Heizkosten usw. verteilt, weil ich einen pauschalen Mietbetrag zahle, und auch in meinem Mietvertrag nichts weiter dazu steht.
dem Jobcenter gegenüber genauso machen um deutlich zu machen, daß es in Deinem Fall ggf. keinen Mehrbedarf für Warmmiete gibt. Das Ganze natürlich papierschriftlich und nicht etwa per Email oder - noch schlimmer und rechtsunsicherer - telefonisch.
Pauschalmietverträge sind nicht unüblich und sollten im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen keine Probleme bereiten.
Falls das Jobcenter auf der Bescheinigung besteht, wirst Du in den sauren Apfel beißen und Dich Deinem Vermieter offenbaren müssen.
Alternativ kannst Du vorher eine Beratungsstelle für Arbeitslose aufsuchen.
Ich denke nicht, dass Du darum kommst. Du möchtest etwas vom Amt, also musst Du in den meisten Fällen (wie wohl auch in diesem) die Auflagen erfüllen.
Wenn du was willst, musst du liefern. Die Allgemeinheit zahlt ja schließlich für dich
Die Allgemeinheit zahlt ja schließlich für dich
Was für ein dummer Spruch, der mit der Fragestellung nichts zu tun hat.
Du möchtest Leistung, also musst du mitarbeiten....