Hallo, ich mache eine Ausbildung in einer Einrichtung (Rehamaßnahme) für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Bezahlt wird das ganze vom Arbeitsamt. Die Unterbringung im internat vor Ort ist auch gewährleistet. Das Ausbildungsgeld beläuft sich auch 119€. Ich habe nachgefragt, ob ich auch den pendlerstatus bekommen kann d.h. Ich würde in meiner ca 30 km entfernten Wohnung wohnen und jeden Tag morgens zur Ausbildung fahren. Die Antwort war ja und zwar würde ich dann 580 € ausbildungsgeld und 240 € spritgeld erhalten. Meine Frage ist nun ob jemand weiß, ob diese 580€ auf den Unterhalt oder Kindergeld angerechnet werden oder nicht und wenn ja,bis zu welcher Höhe? Weil wenn alles angerechnet wird,macht es keinen Sinn den pendlerstatus zu nehmen da ich dann Auto & Wohnung zahlen muss. Die Wohnung kostet ca 500€. Wenn der Unterhalt angerechnet werden. Würde, hätte ich kein Geld mehr zum Leben. Bitte nur antworten wenn ihr explizit für diese Situation eine richtige Antwort habt.mfg
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