Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Unterhalt?
Hallo, ich mache eine Ausbildung in einer Einrichtung (Rehamaßnahme) für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Bezahlt wird das ganze vom Arbeitsamt. Die Unterbringung im internat vor Ort ist auch gewährleistet. Das Ausbildungsgeld beläuft sich auch 119€. Ich habe nachgefragt, ob ich auch den pendlerstatus bekommen kann d.h. Ich würde in meiner ca 30 km entfernten Wohnung wohnen und jeden Tag morgens zur Ausbildung fahren. Die Antwort war ja und zwar würde ich dann 580 € ausbildungsgeld und 240 € spritgeld erhalten. Meine Frage ist nun ob jemand weiß, ob diese 580€ auf den Unterhalt oder Kindergeld angerechnet werden oder nicht und wenn ja,bis zu welcher Höhe? Weil wenn alles angerechnet wird,macht es keinen Sinn den pendlerstatus zu nehmen da ich dann Auto & Wohnung zahlen muss. Die Wohnung kostet ca 500€. Wenn der Unterhalt angerechnet werden. Würde, hätte ich kein Geld mehr zum Leben. Bitte nur antworten wenn ihr explizit für diese Situation eine richtige Antwort habt.mfg
2 Antworten
Ich gehe einmal davon aus das du den Unterhalt von deinen Eltern meinst ?
Deine notwendigen berufsbedingten Aufwendungen wie diese dann 240 € für Benzin dürfen nicht angerechnet werden, zumindest teilweise nicht.
Denn wenn du also Azubi nicht mehr bei einem Elternteil lebst, dann stehen dir auf deine Netto Vergütung pauschal 100 € Freibetrag für evtl. berufsbedingte Aufwendungen zu.
Das Kindergeld von derzeit 204 € wird zu 100 % auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet.
Der beträgt derzeit min.860 € pro Monat.
Es gehen dann also min.die 204 € Kindergeld + dann im Normalfall von deinem Nettoeinkommen abzüglich der 100 € Freibetrag der Rest deines Nettoeinkommens von den 860 € ab.
1. Kindergeld zählt nirgends dazu, egal bei welcher Situation.
2. musst du genau das die Leistungsstelle beim Arbeitsamt fragen, schreib dies Online auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit, somit hast du dies auch gleichzeitig für dich dokumentiert.
Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉
Sicher, zumindest beim Elternunterhalt wird das Kindergeld zu 100 % auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.