Darf der arbeitgeber einen Detektiv beauftragen?

4 Antworten

Bei begründetem Verdacht darf er das, wenn er sich nicht selber auf die Lauer legen will.

Und die Fotos dienen der Beweissicherung. Sind eigentlich aber auch nicht unbedingt erforderlich, weil die Zeugenaussage des Detektivs schon ausreichend wäre.

Ja, das ist möglich. Ich kenne persönlich einen Fall, wo ein Detektiv beauftragt wurde, einen krankgeschriebenen Mitarbeiter durch Fotos zu überführen, der in dieser Zeit intensiv auf der Baustelle des Rohbaus seines Hauses gearbeitet hat.
Ob die Beweise vor Gericht verwertbar sind, ist im Einzelfall zu prüfen, i.d.R. kommt es dann jedoch nach der Kontrontaion des Mitarbeiters mit den Beweisen zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigem Einvernehmen.
Und das ist ja genau das, was der Arbeitgeber möchte, und zwar kostengünstig ohne Kündigungsschutzprozeß und Abfindung.

Bei ausreichendem Verdacht darf der Arbeitgeber das

Warum sollte sich ein Betrogener NICHT, gegen die Betrüger zur Wehr setzen können?


Familiengerd  04.11.2020, 16:15

Die Anforderungen, die es dem Arbeitgeber erlauben würden, einen Arbeitnehmer durch Beauftragung eines Detektivs auszuspionieren, sind sehr hoch.

Sind die Anforderungen nicht erfüllt, kann das für den Arbeitgeber sehr teuer werden!

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DerHans  04.11.2020, 16:17
@Familiengerd

Er schreibt ja selbst, dass diese Leute regelmäßig einfach früher Feierabend gemacht haben und sich diese Zeit trotzdem bezahlen ließen.

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